123 Frage · Wer zahlt?

Kind zerkratzt Auto: Wer zahlt den Schaden?

Kommt auf Alter und Aufsicht an. Kinder unter 7 haften nicht, die Eltern nur bei verletzter Aufsichtspflicht; dann zahlt die Familienhaftpflicht. Sonst zahlt sie nur, wenn der Tarif deliktunfähige Kinder einschließt, oft mit Summengrenze.

  • Unter 7: Kind haftet nicht
  • 7 bis 17: Einsicht entscheidet
  • Eltern nur bei Aufsichtspflicht-Verletzung
  • Vorsatz: kein Schutz für den Täter

Die kurze Antwort: Wer zahlt den Kratzer?

● Haftpflicht zahlt

Die Eltern haben die Aufsichtspflicht verletzt, oder ein Kind ab 7 Jahren hatte die nötige Einsicht. Dann zahlt die Familienhaftpflicht, in der unverheiratete Kinder mitversichert sind ( AVB PHV, A1-2.1).

◆ Tarif entscheidet

Ein Kind unter 7 zerkratzt das Auto, die Eltern haben gut aufgepasst. Dann haftet niemand; viele Versicherer zahlen nicht. Manche Familientarife versichern deliktunfähige Kinder mit, teils nur bis 5.000 € ( Stiftung Warentest).

▲ Zahlt nicht

Ein Jugendlicher zerkratzt das Auto absichtlich. Für ihn selbst zahlt die Haftpflicht bei Vorsatz nicht ( A1-7.1, § 103 VVG); er kann selbst haften. Ob die Eltern wegen verletzter Aufsichtspflicht haften, hängt vom Einzelfall ab.

Ab wann haften Kinder?

Alter Haftung
unter 7 Jahre Nicht verantwortlich ( § 828 Abs. 1 BGB).
7 bis 9 Jahre Keine Haftung bei Unfällen mit Kraftfahrzeug, Schienen- oder Schwebebahn, außer bei Vorsatz. Beim ordnungsgemäß geparkten Auto greift das in der Regel nicht ( BGH, VI ZR 335/03).
7 bis 17 Jahre Haftung, wenn das Kind die nötige Einsicht in seine Verantwortung hatte ( § 828 Abs. 3 BGB).

Ausnahmsweise kann auch ein nicht verantwortliches Kind aus Billigkeitsgründen haften, wenn von den Aufsichtspflichtigen kein Ersatz zu bekommen ist ( § 829 BGB).

Wann die Eltern haften

Wer zur Aufsicht über Minderjährige verpflichtet ist, haftet für Schäden, die diese anderen zufügen. Die Eltern haften aber nicht, wenn sie ihre Aufsichtspflicht erfüllt haben oder der Schaden auch bei ordentlicher Aufsicht entstanden wäre ( § 832 BGB).

Familienhaftpflicht prüfen: Die Verbraucherzentrale empfiehlt einen Tarif, der deliktunfähige Kinder mitversichert ( Verbraucherzentrale). Achten Sie auf die Summe: Gute Tarife zahlen laut Stiftung Warentest (Stand 2011, aktualisiert 2022) bis mindestens 30.000 €.

Wenn Ihr Auto zerkratzt wurde

  • Verursacher zuerst: In erster Linie haftet der Verursacher bzw. seine Haftpflicht ( GDV).
  • Polizei: Vandalismusschäden sollten angezeigt werden.
  • Eigene Versicherung: Zerkratzten Lack zahlt nur die Vollkasko, nicht Teilkasko oder Kfz-Haftpflicht; danach steigt der Beitrag durch die Rückstufung.

Für Eltern: Familienhaftpflicht mit deliktunfähigen Kindern

So bleibt der Nachbar nicht auf dem Schaden sitzen, auch wenn Ihr Kind rechtlich nicht haftet.

Häufige Fragen

Haften Eltern, wenn ihr Kind ein Auto zerkratzt?

Nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Haben sie ordentlich aufgepasst, haften sie nicht.

Ab welchem Alter haftet ein Kind für Schäden?

Unter 7 Jahren gar nicht. Von 7 bis 17 Jahren, wenn es die nötige Einsicht hatte; bei Unfällen mit Kraftfahrzeugen gilt bis 9 Jahre eine Ausnahme, beim geparkten Auto in der Regel aber nicht.

Zahlt die Familienhaftpflicht, wenn ein Kleinkind ein Auto zerkratzt?

Nur, wenn die Eltern haften oder der Tarif deliktunfähige Kinder einschließt. Dann oft mit einer Höchstsumme.

Was gilt, wenn ein Jugendlicher absichtlich ein Auto zerkratzt?

Für den Jugendlichen selbst zahlt die Haftpflicht bei Vorsatz nicht; er kann selbst haften. Ob die Eltern wegen verletzter Aufsichtspflicht haften, hängt vom Einzelfall ab.

Zahlt meine Kasko den Kratzer?

Nur die Vollkasko, meist mit Rückstufung. Teilkasko und Kfz-Haftpflicht zahlen zerkratzten Lack nicht.

Familienhaftpflicht mit Kinderbaustein

Ob Schäden durch kleine Kinder gezahlt werden, entscheidet Ihr Tarif. Vergleichen Sie Familientarife mit deliktunfähigen Kindern.

Eine unabhängige Gegenprobe finden Sie bei der Verbraucherzentrale.

Quellen: § 828 BGB · § 832 BGB · § 829 BGB · BGH VI ZR 335/03 · GDV AVB PHV · Stiftung Warentest · dieversicherer.de · Verbraucherzentrale

Stand: 20.10.2026. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Vertrags. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.