123 Frage · Wer zahlt?

Küchenbrand: Was zahlt die Hausratversicherung?

Kommt darauf an, was brennt und wie. Die Hausratversicherung zahlt für Ihren eigenen Hausrat, auch bei einem Fettbrand aus der Pfanne, denn Brände aus einem Nutzfeuer sind versichert. Für das Gebäude und eine individuell für das Haus gefertigte Einbauküche ist die Wohngebäudeversicherung zuständig. Bei grober Fahrlässigkeit, etwa einem vergessenen Herd, kann gekürzt werden, außer Ihr Vertrag enthält einen Verzicht auf diesen Einwand.

  • Fettbrand ist ein versicherter Brand
  • Einbauküche: Wem gehört sie?
  • Vergessener Herd: Kürzung möglich
  • Rauch und Ruß mitversichert

Die kurze Antwort: Wer zahlt den Küchenbrand?

● Zahlt

Ihr Hausrat verbrennt oder verrußt. Die Hausratversicherung übernimmt die Schäden am eigenen Hausrat ( GDV). Versichert ist auch ein Brand, der aus einem Nutzfeuer entstanden ist ( VHB 2022, A 3.1), dazu Rauch- und Rußschäden aus dem Brand ( VHB 2022, A 3.9).

◆ Kommt darauf an

Der Brand war grob fahrlässig, etwa durch einen vergessenen Herd. Dann darf der Versicherer nach der Schwere des Verschuldens kürzen ( § 81 Abs. 2 VVG). Mit vereinbartem Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit wird in der Regel nicht gekürzt, außer bei verletzten Vertragspflichten ( Stiftung Warentest); das hängt vom Vertrag ab ( GDV).

▲ Zahlt nicht

Der Brand wurde vorsätzlich gelegt: Dann ist der Versicherer leistungsfrei ( § 81 Abs. 1 VVG). Ausgeschlossen sind auch Schäden, bei denen Rauch und Ruß allmählich einwirken, etwa Fogging ( VHB 2022, A 3.9).

Typische Fälle: Wer zahlt was?

Situation Wer zahlt? Ergebnis
Öl in der Pfanne entzündet sich, die Flammen greifen auf die Einbauküche über, die der Mieter selbst gekauft hat. Die Hausrat des Mieters: Seine selbst beschaffte Einbauküche gehört zum Hausrat ( VHB A 8.3.1), der Brand aus einem Nutzfeuer ist versichert ( VHB A 3.1). Bei grober Fahrlässigkeit kann gekürzt werden ( § 81 VVG). ◆ Kommt darauf an
Ein Topf bleibt auf dem Herd, die Wohnung verraucht, Möbel und Kleidung sind voller Ruß. Die Hausrat zahlt Rauch- und Rußschäden aus einem Brand ( VHB A 3.9); die Grenze hängt vom Vertrag ab. Für Schäden am Gebäude ist die Wohngebäude zuständig ( GDV). ◆ Kommt darauf an
Der Herd bleibt beim Verlassen der Wohnung an, die Küche brennt aus. Versichert, aber Kürzung möglich: In einem Fall zahlte die Wohngebäude nur 70 Prozent ( Stiftung Warentest). Mit vereinbartem Verzicht in der Regel keine Kürzung ( GDV). ◆ Kommt darauf an
Ein Mieter verursacht leicht fahrlässig einen Brand, das Gebäude und eine individuell für das Gebäude gefertigte Einbauküche des Vermieters sind beschädigt. Die Wohngebäude des Vermieters: Individuell gefertigte Einbauküchen sind Gebäudebestandteil ( VGB A 7.2). Bei einfacher Fahrlässigkeit kann der Gebäudeversicherer des Vermieters keinen Rückgriff beim Mieter nehmen; der Bundesgerichtshof nimmt einen stillschweigenden Regressverzicht an ( BGH, IV ZR 116/05). ● Gedeckt
Das Feuer greift auf die Nachbarwohnung über, Möbel der Nachbarn verbrennen. Die Privathaftpflicht des Verursachers für berechtigte Ansprüche ( § 823 BGB, AVB PHV A1-4.1); sie zahlt auch bei grober Fahrlässigkeit ( Stiftung Warentest). ◆ Kommt darauf an
Die Wohnung ist nach dem Brand unbewohnbar. Die Hausrat zahlt Hotelkosten ohne Nebenkosten wie Frühstück, für eine vertraglich festgelegte Dauer ( VHB A 13.2.3). ◆ Kommt darauf an

Hausrat oder Wohngebäude: Wem gehört die Küche?

Was ist beschädigt? Zuständig Grundlage
Möbel, Kleidung, Elektrogeräte Ihre Hausratversicherung Schäden am eigenen Hausrat ( GDV)
Einbauküche, vom Mieter auf eigene Kosten beschafft Hausrat des Mieters Gehört zum Hausrat ( VHB A 8.3.1)
Einbauküche, individuell für das Gebäude gefertigt Wohngebäude des Eigentümers Gebäudebestandteil ( VGB A 7.2)
Wände, Decke, fest verbaute Einrichtungen Wohngebäudeversicherung Auch Löschwasserschäden können mitversichert sein ( GDV)
Sachen der Nachbarn Privathaftpflicht des Verursachers Schadensersatz bei Fahrlässigkeit ( § 823 Abs. 1 BGB)

Nachträglich eingefügte Sachen, die ein Mieter auf eigene Kosten beschafft hat und für die er die Gefahr trägt, sind nicht über die Wohngebäude versichert ( VGB 2022, A 7.6.2). Ein Küchenbrand kann im schlimmsten Fall auf das ganze Haus oder das Nachbargebäude übergreifen ( GDV).

Was die Hausrat außer dem Hausrat zahlt

  • Rauch und Ruß: Versichert, wenn sie aus einem Brand entstanden sind; die Entschädigungsgrenze ist im Muster offen und hängt vom Vertrag ab ( VHB 2022, A 3.9).
  • Sengschäden: Versichert, wenn sie aus einem Brand entstanden sind; sonstige Sengschäden nur bis zu einem vertraglichen Betrag ( VHB 2022, A 3.8). Mehr dazu unter Sengschaden: Was die Hausrat zahlt.
  • Aufräumen: Kosten, um versicherte Sachen aufzuräumen, sind versicherte Kosten ( VHB 2022, A 13.2.1).
  • Hotel: Wird die ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar, zahlt die Hausrat die Unterbringung ohne Nebenkosten; Dauer und Tagessatz stehen im Vertrag ( VHB 2022, A 13.2.3). Je nach Vertrag kann auch die externe Lagerung von Hausrat versichert sein ( GDV). Was Eigentümer bekommen, lesen Sie unter Haus unbewohnbar: Hotel.
  • Wohngebäude: Sie kennt ebenfalls Hotelkosten für selbst bewohnte Wohnungen und Mietausfall für vermietete Wohnräume; Dauer und Beträge sind im Muster offen ( VGB 2022, A 11.2.4, A 12.1.1).

Herd vergessen: Wann gekürzt wird und was Mieter wissen sollten

  • Kürzung statt Ablehnung: Bei grober Fahrlässigkeit kürzt der Versicherer nach der Schwere des Verschuldens ( § 81 Abs. 2 VVG). Grob fahrlässig ist es auch, offene Flammen wie Kerzen nicht zu beaufsichtigen ( Stiftung Warentest).
  • Nicht jeder Herdbrand ist grob fahrlässig: Das LG Siegen sah in einem Fall keinen „subjektiv schlechthin unentschuldbaren Verstoß“ ( GDV).
  • Verzicht im Vertrag: Der GDV rät, den Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit zu vereinbaren ( GDV).
  • Mieter und Vermieter: Bei einfacher Fahrlässigkeit kann der Gebäudeversicherer des Vermieters keinen Rückgriff beim Mieter nehmen; der Bundesgerichtshof nimmt einen stillschweigenden Regressverzicht an ( BGH, Urt. v. 13.09.2006, IV ZR 116/05). Mietsachschäden an Wohnräumen sind in der Privathaftpflicht mitversichert ( AVB PHV A1-6.6.1), ausgeschlossen sind aber Schäden an Elektro- und Gasgeräten der Mietsache, etwa einem mitvermieteten Herd ( AVB PHV A1-6.6.2). Mehr unter Schaden in der Mietwohnung.

Typische Irrtümer zum Küchenbrand

  • „Ein Fettbrand in der Pfanne ist kein richtiger Brand.“ Auch ein Brand aus einem Nutzfeuer ist ausdrücklich versichert ( VHB A 3.1).
  • „Jeder Brand vom Herd ist grob fahrlässig, dann zahlt niemand.“ Nicht jeder Herdbrand ist grob fahrlässig ( GDV); und gekürzt wird nach der Schwere des Verschuldens, nicht automatisch alles ( § 81 VVG).
  • „Die Einbauküche ist immer über die Hausrat versichert.“ Nur wenn der Mieter sie selbst beschafft hat ( VHB A 8.3.1); individuell für das Gebäude gefertigte Küchen zählen zur Wohngebäude ( VGB A 7.2).

Nach dem Küchenbrand: Das sollten Sie jetzt tun

  • Sofort melden: Den Schaden unverzüglich dem Hausrat- und gegebenenfalls dem Wohngebäudeversicherer anzeigen ( § 30 VVG).
  • Schaden begrenzen: Nach Möglichkeit für Abwendung und Minderung des Schadens sorgen ( § 82 VVG).
  • Beweise sichern: Alles fotografieren und beschädigte Sachen nicht entsorgen, bevor der Sachverständige sie gesehen hat ( Stiftung Warentest).
  • Als Mieter: Auch die eigene Privathaftpflicht informieren, wenn Vermieter oder Nachbarn Ansprüche stellen könnten ( AVB PHV A1-4.1).
  • Vorbeugen: Ein nachrüstbarer Herdwächter kann helfen, Küchenbrände zu vermeiden; installieren muss ihn eine Elektrofachkraft ( GDV).

Hausrat mit Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit

Achten Sie im Vergleich auf den Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit, die Grenze für Rauch- und Rußschäden und die Dauer der Hotelkosten.

Häufige Fragen

Zahlt die Hausrat auch Rußschäden?

Ja, wenn der Ruß aus einem versicherten Brand stammt. Allmählich einwirkender Rauch oder Ruß ist ausgeschlossen, die Höhe ist je nach Vertrag begrenzt.

Wer zahlt die Küche in der Mietwohnung?

Hat der Vermieter eine individuell für das Gebäude gefertigte Küche eingebaut, dessen Wohngebäudeversicherung. Hat der Mieter sie auf eigene Kosten gekauft, dessen Hausratversicherung.

Muss ich als Mieter dem Vermieter den Brandschaden ersetzen?

Bei nur einfacher Fahrlässigkeit kann der Gebäudeversicherer des Vermieters laut Bundesgerichtshof keinen Rückgriff beim Mieter nehmen. Ansonsten kann die Privathaftpflicht einspringen, die Mietsachschäden an Wohnräumen mit Ausschlüssen mitversichert.

Werden Hotelkosten übernommen?

Ja, wenn die Wohnung unbewohnbar ist, ohne Nebenkosten wie Frühstück und nur für die vertraglich vereinbarte Dauer.

Was bringt der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit?

Ist er vereinbart, verzichtet der Versicherer bei grob fahrlässig verursachten Schäden in der Regel auf eine Kürzung. Bei verletzten Vertragspflichten, etwa einer verspäteten Schadenmeldung, hilft er nicht. Ob und wie weit er gilt, hängt vom Tarif ab.

Erst Bedarf prüfen, dann vergleichen

Ob Ihr Küchenbrand voll bezahlt wird, hängt oft am Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. Vergleichen Sie Hausrattarife nach diesem Punkt und nach den Grenzen für Ruß und Hotelkosten.

Eine unabhängige Gegenprobe finden Sie bei der Verbraucherzentrale.

Quellen: dieversicherer.de (Küchenbrand) · GDV VHB 2022 · GDV VGB 2022 · GDV AVB PHV · § 81 VVG · § 30 VVG · § 82 VVG · § 823 BGB · Berliner Mieterverein (BGH IV ZR 116/05) · Stiftung Warentest (Fahrlässigkeit) · Stiftung Warentest (Hausrat-Tipps)

Stand: 20.10.2026. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Vertrags. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.