123 Frage · Wer zahlt?

Silvester-Schaden: Wer zahlt für Böller und Raketen?

Kommt darauf an, ob der Verursacher bekannt ist. Ist der Verursacher bekannt, zahlt seine Privathaftpflicht, auch bei grober Fahrlässigkeit, aber nicht bei Vorsatz. Sonst helfen Ihre eigenen Versicherungen: Wohngebäude und Hausrat bei Brand und Explosion, die Teilkasko bei Brand oder Explosion am Auto, nicht bei bloßen Sengschäden, und die Vollkasko bei mutwilliger Beschädigung.

  • Verursacher bekannt: seine Haftpflicht
  • Haus und Hausrat: Brand, Explosion
  • Auto: Teilkasko, nicht bei Sengschäden
  • Vorsatz: Haftpflicht zahlt nicht

Die kurze Antwort: Wer zahlt den Silvester-Schaden?

● Zahlt

Der Verursacher ist bekannt oder es brennt am Haus. Für Schäden bei anderen kommt die Privathaftpflicht des Verursachers auf, auch bei grober Fahrlässigkeit ( Stiftung Warentest). Die Wohngebäude schützt das gesamte Gebäude einschließlich fest eingebauter Gegenstände ( GDV), die Hausrat ersetzt Feuer- und Löschwasserschäden an Einrichtungsgegenständen ( GDV).

◆ Kommt darauf an

Ihr Auto ist betroffen. Bei Brand oder Explosion zahlt die Teilkasko ( GDV); Schmor- und Sengschäden gelten nicht als Brand ( AKB 2015, A.2.2.1.1). Mutwillige Beschädigungen durch Unbekannte deckt nur die Vollkasko ( Stiftung Warentest), das führt in der Regel zu einer Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse ( GDV).

▲ Zahlt nicht

Der Schaden wurde vorsätzlich verursacht, etwa durch Böller im Briefkasten: Dann zahlt die Privathaftpflicht nicht ( Stiftung Warentest, AVB PHV A1-7.1). Ein nur versengtes Cabrioverdeck ersetzt die Teilkasko in der Regel nicht ( GDV).

Typische Fälle: Wer zahlt was?

Situation Wer zahlt? Ergebnis
Eine Rakete setzt den Balkon in Brand, Fassade und Möbel sind beschädigt; der Verursacher ist unbekannt. Fassade: Wohngebäude ( GDV). Möbel: Hausrat ( GDV). Brand und Explosion sind versicherte Gefahren ( VHB A 1.1). ● Gedeckt
Ein Böller explodiert unter dem Auto und zerstört Scheiben; der Täter ist unbekannt. Die Teilkasko bei Explosion ( GDV); bei bloßen Seng- oder Schmorschäden zahlt sie nicht ( Verbraucherzentrale). ● Gedeckt
Unbekannte demolieren in der Silvesternacht das geparkte Auto. Nur die Vollkasko, sie deckt mut- oder böswillige Handlungen Unbefugter ( AKB A.2.2.2.3); das führt in der Regel zu einer Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse ( GDV). Mehr unter Auto zerkratzt. ◆ Kommt darauf an
Der Nachbar zündet fahrlässig eine Rakete, die Ihr Dachfenster beschädigt. Seine Privathaftpflicht ( Stiftung Warentest, § 823 BGB). Zahlt Ihre Versicherung zuerst, geht der Anspruch auf sie über ( § 86 VVG). ● Gedeckt
Ein Jugendlicher wirft absichtlich einen Böller in einen Briefkasten. Die Haftpflicht zahlt bei Vorsatz nicht ( AVB PHV A1-7.1); der Täter haftet selbst ( § 823 BGB). ▲ Nicht gedeckt
Die Hand wird beim Zünden schwer verletzt, ein bleibender Schaden bleibt. Behandlung: Krankenversicherung ( GDV). Bleibende Schäden: private Unfallversicherung ( Stiftung Warentest); die gesetzliche schützt in der Freizeit nicht ( Verbraucherzentrale). ◆ Kommt darauf an

Gut zu wissen: Explosion, unbekannte Täter, Partygäste

  • Explosion: eine plötzlich verlaufende Kraftäußerung durch das Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen ( VGB 2022, A 3.4).
  • Verursacher unbekannt: Dann kann niemand in Haftung genommen werden, es helfen nur eigene Versicherungen ( Stiftung Warentest).
  • Brandfleck beim Gastgeber: Hinterlässt eine Wunderkerze einen Brandfleck im Teppich, ist der Gast über seine Privathaftpflicht abgesichert ( GDV). Sengschäden in der eigenen Wohnung: Sengschaden: Was die Hausrat zahlt. Zerbrochene Scheiben am Haus: Glasbruch am Haus.

Verletzt oder vom Kind verursacht: Wer zahlt?

Was beim Silvesterfeuerwerk erlaubt ist

Regel Was gilt Grundlage
Verkauf Feuerwerk der Kategorie 2 darf an Verbraucher nur vom 29. bis 31. Dezember überlassen werden; fällt einer dieser Tage auf einen Sonntag, ab dem 28. Dezember ( 1. SprengV) § 22 Abs. 1 1. SprengV
Abbrennen Kategorie-2-Feuerwerk (Silvesterfeuerwerk) dürfen Volljährige ohne Erlaubnis am 31. Dezember und 1. Januar abbrennen ( 1. SprengV) § 23 Abs. 2 1. SprengV
Verbotene Orte Nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden ( 1. SprengV) § 23 Abs. 1 1. SprengV
Alter Knallkörper mit dem Kürzel F2 dürfen nur Personen ab 18 Jahren zünden ( Stiftung Warentest) Stiftung Warentest

Wer nicht zugelassene Feuerwerkskörper verkauft oder verwendet, macht sich strafbar ( Stiftung Warentest). Der GDV warnt vor Feuerwerk von Straßenhändlern oder Märkten im Ausland, das in Deutschland nicht zugelassen ist ( GDV).

Typische Irrtümer zu Silvester-Schäden

  • „Die Teilkasko zahlt jeden Feuerwerksschaden am Auto.“ Nur Brand und Explosion; Seng- und Schmorschäden gelten nicht als Brand ( AKB A.2.2.1.1), Vandalismus deckt nur die Vollkasko ( AKB A.2.2.2.3).
  • „Die Haftpflicht zahlt nicht, wenn ich grob fahrlässig war.“ Sie springt auch bei grober Fahrlässigkeit ein, nur nicht bei Vorsatz ( Stiftung Warentest).
  • „Bei Böller-Unfällen zahlt die gesetzliche Unfallversicherung.“ In der Freizeit besteht kein gesetzlicher Unfallschutz ( Verbraucherzentrale); bleibende Schäden deckt eine private Unfallversicherung ( Stiftung Warentest).

Nach dem Silvester-Schaden: Das sollten Sie jetzt tun

  • Beweise sichern: Nichts verändern, was die Feststellung des Schadens erschweren könnte ( Verbraucherzentrale), und die Schadensituation fotografieren ( Stiftung Warentest, Hausrat-Tipps).
  • Verursacher und Zeugen feststellen: Nur dann kann dessen Haftpflicht in Anspruch genommen werden ( Stiftung Warentest).
  • Umgehend melden: Den Schaden nach den Feiertagen umgehend der eigenen Versicherung melden ( Verbraucherzentrale).
  • Vollkasko abwägen: Ihre Nutzung führt in der Regel zu einer Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse ( GDV).
  • Nächstes Mal: Nur zugelassenes Feuerwerk verwenden ( Stiftung Warentest) und Kategorie-2-Feuerwerk nur am 31. Dezember und 1. Januar abbrennen ( § 23 1. SprengV).

Haftpflicht und Kasko für Silvester

Mit einer Privathaftpflicht sind Sie für fahrlässige Schäden bei anderen abgesichert. Fürs Auto entscheidet die Kasko, ob Explosion oder Vandalismus gedeckt sind.

Häufige Fragen

Wer zahlt, wenn der Verursacher unbekannt ist?

Ihre eigenen Versicherungen: die Wohngebäude für das Haus, die Hausrat für die Einrichtung und je nach Schaden die Teil- oder Vollkasko fürs Auto.

Wann darf man Silvesterfeuerwerk zünden?

Kategorie-2-Feuerwerk dürfen Volljährige ohne Erlaubnis am 31. Dezember und 1. Januar abbrennen, nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden. Achten Sie außerdem auf örtliche Böllerverbotszonen.

Haften Eltern, wenn ihr Kind mit Böllern Schaden anrichtet?

Kinder unter sieben Jahren haften nicht selbst. Eltern haften, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben; dann kann die Familienhaftpflicht einspringen.

Darf ich Böller aus dem Ausland verwenden?

Wer nicht zugelassene Feuerwerkskörper verkauft oder verwendet, macht sich laut Stiftung Warentest strafbar. Der GDV warnt vor Feuerwerk aus dem Ausland, das in Deutschland nicht zugelassen ist.

Zahlt die Haftpflicht einen Brandfleck beim Gastgeber?

Ja, hinterlässt etwa eine Wunderkerze einen Brandfleck im Teppich der Gastgeber, ist der Gast über seine Privathaftpflicht abgesichert.

Erst Bedarf prüfen, dann vergleichen

Ohne Privathaftpflicht zahlen Sie fahrlässige Schäden bei anderen selbst. Prüfen Sie Ihren Schutz und vergleichen Sie Tarife, bevor es knallt.

Eine unabhängige Gegenprobe finden Sie bei der Verbraucherzentrale.

Quellen: dieversicherer.de (Silvester) · Stiftung Warentest · Verbraucherzentrale (Böller) · Verbraucherzentrale (Unfallversicherung) · GDV VHB 2022 · GDV VGB 2022 · GDV AKB 2015 · GDV AVB PHV · § 22 1. SprengV · § 23 1. SprengV · § 823 BGB · § 828 BGB · § 832 BGB · § 86 VVG · Stiftung Warentest (Hausrat-Tipps)

Stand: 20.10.2026. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Vertrags. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.