Überfall auf der Straße: Was tun, und wer zahlt?
Ja, wenn Sie eine Hausratversicherung haben. Raub ist in der Hausratversicherung versichert, unterwegs über die Außenversicherung weltweit, bis zu den vereinbarten Grenzen. Raub setzt Gewalt oder eine Drohung mit Gefahr für Leib oder Leben voraus; ein unbemerkter Griff in die Tasche zählt nicht. Wurden Sie bei einem Überfall in Deutschland verletzt, können Sie Leistungen der Sozialen Entschädigung beantragen.
- Raub: Hausrat-Außenversicherung
- Gewalt oder Drohung nötig
- Sofort 110 und Karten sperren
- Opfer-Telefon 116 006
Die kurze Antwort: Wer zahlt nach einem Raub?
Der Täter wendet Gewalt an, um Ihren Widerstand auszuschalten, oder droht mit einer Gewalttat an Ort und Stelle ( VHB 2022, A 4.4.1, A 4.4.2 und A 12.4). Die Hausrat zahlt dann auch außerhalb der Wohnung, weltweit ( VHB 2022, A 12.1). Als Raub gilt nach Muster auch die Wegnahme, während Sie unverschuldet ohnmächtig waren ( VHB 2022, A 4.4.3).
Die Höhe: In der Außenversicherung gelten die vereinbarten Grenzen ( VHB 2022, A 12.6), für Bargeld und Schmuck zusätzlich die Wertsachen-Grenzen ( VHB 2022, A 18.3.2). Ob eine entrissene Tasche Raub ist, hängt davon ab, ob Sie Widerstand geleistet haben ( OLG Karlsruhe, OLG Hamm).
Kein Raub: Sachen werden ohne Überwindung eines bewussten Widerstands entwendet ( VHB 2022, A 4.4.1). Unterwegs nicht versichert sind auch Sachen, die Sie erst auf Verlangen des Räubers von außerhalb herbeiholen ( VHB 2022, A 12.4 und A 4.5.2). Ohne Hausratversicherung bleibt für die Beute der Anspruch gegen den Täter, etwa im Strafverfahren ( Polizei).
Nach dem Überfall: Das sollten Sie jetzt tun
- 1. In Sicherheit bringen und 110 wählen: bei akuter Bedrohung. Prägen Sie sich Aussehen, Kleidung und Merkmale des Täters ein und bitten Sie Passanten, als Zeugen zur Verfügung zu stehen ( Polizei).
- 2. Spuren sichern, Verletzungen dokumentieren: Gab es Körperkontakt, waschen Sie die Stelle und die Kleidung nicht. Lassen Sie Verletzungen ärztlich behandeln und dokumentieren; die Behandlung zahlt in der Regel die Krankenversicherung ( Polizei).
- 3. Sperren: Karten über den Sperr-Notruf 116 116, Ausweise bei der Behörde melden, die Online-Ausweisfunktion im Bürgeramt oder über 116 116 sperren. Für die Fahndung nach dem Handy braucht die Polizei die IMEI ( Polizei).
- 4. Anzeigen und melden: Anzeige bei jeder Polizeidienststelle ( Polizei), den Hausratversicherer unverzüglich informieren ( § 30 VVG) und eine Liste der geraubten Sachen mit Neuwert einreichen ( Verbraucherzentrale).
- 5. Hilfe holen: Das Opfer-Telefon des WEISSEN RINGS 116 006 ist kostenlos und anonym, täglich von 7 bis 22 Uhr ( Polizei). Bei gesundheitlichen Schäden durch eine Tat in Deutschland stellen Sie einen Antrag beim Versorgungsamt ( Polizei, § 13 SGB XIV).
Typische Fälle: Wer zahlt was?
| Situation | Wer zahlt? | Ergebnis |
|---|
| Ein Täter schlägt Sie nieder und nimmt die Tasche. | Die Hausrat über die Außenversicherung ( VHB A 4.4.1 und A 12.1), bis zur vereinbarten Grenze ( VHB A 12.6). | ● Gedeckt |
|---|---|---|
| Ein Täter droht mit einem Messer, Sie geben die Geldbörse heraus. | Die Hausrat, weil die Gewalttat an Ort und Stelle angedroht wurde ( VHB A 12.4). Bargeld bis zur Bargeld-Grenze, laut Finanztip etwa 1.000 bis 3.500 Euro ( Finanztip). | ● Gedeckt |
| Der Täter auf der Straße zwingt Sie, erst noch Wertsachen von zu Hause herbeizuholen. | Sachen, die erst auf Verlangen des Räubers herangeschafft werden, sind in der Außenversicherung nicht versichert ( VHB A 12.4). Anders, wenn der Raub in Ihrer Wohnung geschieht und die Sachen dort herausgegeben werden ( VHB A 4.5.2). | ◆ Kommt darauf an |
| Die Handtasche wird Ihnen im Vorbeirennen entrissen. | Raub nur, wenn ein bewusster Widerstand überwunden wurde ( VHB A 4.4.1). Beim Festhalten bejahte das OLG Karlsruhe Raub ( 12 U 85/16), ohne Widerstand verneinte ihn das OLG Hamm ( 20 U 4/20). | ◆ Kommt darauf an |
| Mit der Tasche wurde auch der Wohnungsschlüssel geraubt. | Die Hausrat zahlt das Austauschen der Schlösser ( VHB A 13.2.5). Bricht jemand mit dem geraubten Schlüssel ein, ist das Einbruchdiebstahl ( VHB A 4.1.5.1). | ● Gedeckt |
| Sie wurden bei dem Überfall verletzt. | Bei gesundheitlicher Schädigung durch einen tätlichen Angriff die Soziale Entschädigung ( § 13 SGB XIV); ein Anspruch besteht auch, wenn ein am Körper getragenes Hilfsmittel beschädigt wird oder verloren geht ( § 4 Abs. 3 SGB XIV). | ◆ Kommt darauf an |
Hilfe nach dem Überfall: Entschädigung, Anwalt, Beratung
- Soziale Entschädigung: Leistungen erhält, wer im Inland (oder auf einem deutschen Schiff oder in einem deutschen Flugzeug) durch einen vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriff eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat ( § 13 Abs. 1 SGB XIV). Sie gibt es nur auf Antrag beim Versorgungsamt Ihres Wohnorts, und sie ist kein Schadenersatz oder Schmerzensgeld ( Polizei).
- Schnelle Hilfe: Zu den schnellen Hilfen gehört die psychotherapeutische Erstversorgung in Traumaambulanzen ( Polizei); in Berlin ist sie nicht an die Bewilligung des Antrags gebunden ( Service-Portal Berlin).
- Ersatz vom Täter: Schadensersatz und Schmerzensgeld lassen sich ohne Zivilprozess im Strafverfahren geltend machen (Adhäsionsverfahren); gegen minderjährige Beschuldigte geht das nicht ( Polizei).
- Anwalt: Sind Sie rechtsschutzversichert, fragen Sie dort nach einer Kostenübernahme. In manchen Fällen wird ein Opferanwalt beigeordnet, dann ist er für Sie kostenfrei ( Polizei).
- Was als Raub gilt: Strafrechtlich die Wegnahme mit Gewalt gegen eine Person oder mit Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben ( § 249 StGB).
Typische Irrtümer nach einem Raub
- „Raub ist nur zu Hause versichert.“ Die Außenversicherung gilt weltweit, solange die Sachen nur vorübergehend außerhalb sind, meist bis drei Monate ( VHB A 12.1, Verbraucherzentrale).
- „Jeder Diebstahl auf der Straße ist ein Raub.“ Ohne Überwindung eines bewussten Widerstands ist es einfacher Diebstahl oder Trickdiebstahl ( VHB A 4.4.1).
- „Die Opferentschädigung ersetzt das geraubte Geld.“ Sie knüpft an eine gesundheitliche Schädigung an ( § 13 SGB XIV). Die Beute ersetzt die Hausrat, sonst der Täter ( Polizei).
Wurde Ihnen etwas unbemerkt gestohlen, lesen Sie Taschendiebstahl. Was nach dem Verlust von Karten und Ausweis zu tun ist: Geldbörse gestohlen.
Hausrat mit Außenversicherung prüfen
Achten Sie im Vergleich auf die Grenze der Außenversicherung, die Bargeld-Grenze und die Dauer, die als vorübergehend gilt.
Häufige Fragen
Gilt die Hausrat auch bei einem Raub im Ausland?
Ja, die Außenversicherung gilt weltweit, solange die Sachen nur vorübergehend außerhalb der Wohnung sind. Wie lange das ist, steht im Vertrag; die Verbraucherzentrale nennt meist drei Monate.
Wie viel Bargeld ersetzt die Hausrat nach einem Raub?
Bis zur Bargeld-Grenze Ihres Vertrags. Finanztip nennt außerhalb eines Tresors etwa 1.000 bis 3.500 Euro.
Ist es Raub, wenn ich nach einem Sturz bewusstlos war und bestohlen wurde?
Nach den Musterbedingungen ja, wenn Ihre Widerstandskraft durch einen Unfall oder eine nicht verschuldete Ursache wie eine Ohnmacht ausgeschaltet war.
Wo bekomme ich nach dem Überfall Hilfe?
Beim Opfer-Telefon des WEISSEN RINGS unter 116 006, kostenlos und anonym, täglich von 7 bis 22 Uhr. Die Polizei vermittelt außerdem Beratungsstellen.
Zahlt die Rechtsschutzversicherung einen Anwalt?
Fragen Sie Ihren Rechtsschutzversicherer nach einer Kostenübernahme. In manchen Fällen kann ein Opferanwalt beigeordnet werden, er ist dann für Sie kostenfrei.
Weitere Fragen: Wer zahlt?
Für unterwegs vorsorgen
Nach einem Raub zahlt nur die Hausrat mit Außenversicherung. Prüfen Sie Grenzen und Bargeld-Grenze und vergleichen Sie Tarife.
Eine unabhängige Gegenprobe finden Sie bei der Verbraucherzentrale.
Quellen: GDV VHB 2022 · Verbraucherzentrale (Hausrat) · Verbraucherzentrale (Einbruch) · Finanztip (Wertsachen) · Rechtslupe (OLG Karlsruhe) · IWW (OLG Hamm) · Polizei (Raub) · Polizei (Entschädigung) · Polizei (Opferhilfe) · Service-Portal Berlin · § 13 SGB XIV · § 4 SGB XIV · § 249 StGB · § 30 VVG
Stand: 21.10.2026. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Vertrags. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.