123 Frage · Wohnen & Haftung

Sturz auf nassem Laub: Wer haftet?

Kommt darauf an, wer räumen muss. Haften muss in der Regel, wer für das Laubräumen zuständig ist: die Gemeinde oder, per Satzung bzw. Mietvertrag, Eigentümer oder Mieter. Sind Eigentümer oder Mieter verantwortlich, zahlt ihre Privathaftpflicht oder die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Wer im Rahmen des Zumutbaren gefegt hat, haftet oft nicht, und unvorsichtige Fußgänger oder Radfahrer trifft unter Umständen eine Teilschuld.

  • Grundsätzlich die Gemeinde
  • Satzung kann Anlieger verpflichten
  • Vermieter muss kontrollieren
  • Mitschuld kürzt den Anspruch

Die kurze Antwort: Wer zahlt nach dem Sturz auf Laub?

● Haftpflicht zahlt

Der Zuständige hat nicht gefegt. In der Regel zahlt, wer für das Laubräumen zuständig ist ( GDV). Sind Eigentümer oder Mieter zuständig, übernimmt ihre private Haftpflicht oder die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht den Schaden ( GDV).

◆ Wer war zuständig?

Wer war zuständig? Grundsätzlich ist die Straßenreinigung Aufgabe der Gemeinden; sie können Hausbesitzer per Satzung verpflichten, den Bürgersteig sauber zu halten ( GDV). Vermieter können wiederum Mieter zum Fegen verpflichten, müssen aber regelmäßig kontrollieren ( GDV).

▲ Oft kein Ersatz

Es wurde im Rahmen des Zumutbaren gefegt. Das LG Coburg sah keinen Anspruch, weil am Vortag gefegt war und ein Sturm am Unfalltag das Fegen sinnlos machte ( Haufe). Passanten und Radfahrer trifft unter Umständen eine Teilschuld ( Haufe).

Typische Fälle: Wer zahlt was?

Situation Wer zahlt? Ergebnis
Ein Fußgänger rutscht vor einem vermieteten Mehrfamilienhaus auf Laub aus. Die Satzung überträgt die Reinigung auf die Anlieger. Der Eigentümer haftet, es zahlt seine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ( GDV, Verbraucherzentrale). Ist das Fegen wirksam auf einen Mieter übertragen, dessen Privathaftpflicht. ◆ Kommt darauf an
Der Mieter ist laut Mietvertrag zum Fegen verpflichtet und fegt wochenlang nicht. Der Mieter haftet, seine Privathaftpflicht zahlt ( GDV). Der Vermieter bleibt zur Kontrolle verpflichtet ( Verbraucherzentrale). ◆ Kommt darauf an
Der Eigentümer hat am Vortag gefegt, am Unfalltag weht ein Sturm ständig neues Laub auf den Gehweg. In der Regel kein Schadenersatz, gereinigt werden muss nur im Rahmen des Zumutbaren ( LG Coburg, 14 O 742/07). ▲ Nicht gedeckt
Ein Radfahrer stürzt auf einer nassen Laubschicht auf dem Gehweg vor einem Haus. Ein Anspruch gegen den Räumpflichtigen ist möglich, wegen Teilschuld aber oft gekürzt ( Haufe, § 254 BGB). Eigene Verletzungen: private Unfallversicherung ( AUB, Ziffer 1.3), auf dem Arbeitsweg die gesetzliche ( § 8 SGB VII). ◆ Kommt darauf an
Ein Auto rutscht in der Kurve auf nassem Laub und prallt gegen ein geparktes Auto. Den fremden Schaden zahlt die Kfz-Haftpflicht ( AKB A.1.1.1), den eigenen nur eine Vollkasko ( AKB A.1.5.3, A.2.2.2.2). ◆ Kommt darauf an
Laub vom Baum des Nachbarn bedeckt den eigenen Hofweg, ein Besucher stürzt. Meist nicht der Nachbar: In der Regel muss räumen, auf wessen Grundstück die Blätter liegen. Ausnahme: Der Baum steht sehr nah an der Grenze und das Laub schränkt die Nutzung stark ein ( GDV). Haften Sie, zahlt Ihre eigene Haftpflicht. ◆ Kommt darauf an

Wer muss das Laub räumen?

Wer Pflicht Beachten
Gemeinde Grundsätzlich zuständig für die Straßenreinigung ( GDV) Sie kann die Pflicht per Satzung auf Anlieger übertragen ( Haufe).
Eigentümer Bürgersteig, wenn die Satzung es vorschreibt ( GDV) Ist die Pflicht nicht wirksam auf Mieter übertragen, können Eigentümer als Gesamtschuldner haften ( OLG Frankfurt, 3 U 93/01).
Mieter Wenn der Mietvertrag es vorsieht ( GDV); Mieter sind in der Regel vertraglich zum Herbstputz verpflichtet ( Verbraucherzentrale) Der Vermieter muss regelmäßig kontrollieren ( GDV).
Laub vom Nachbarbaum Meist, wer das Grundstück hat, auf dem die Blätter liegen. Bei Bäumen dicht an der Grenze kann der Nachbar in der Pflicht sein ( GDV) Fällt der ganze Baum: Baum vom Nachbarn aufs Haus.

Wie oft fegen? Das ist nicht fest geregelt ( GDV). Bei starkem Laubfall muss die Verkehrssicherung notfalls auch außerhalb üblicher Dienstzeiten sichergestellt werden ( OLG Hamm, 9 U 170/04).

Was Gerichte zu Laubunfällen entschieden haben

  • OLG Hamm(Urt. v. 9.12.2005, 9 U 170/04): Bei starkem Laubfall muss die Verkehrssicherung notfalls auch außerhalb üblicher Dienstzeiten sichergestellt werden ( Haufe).
  • LG Coburg(Urt. v. 22.8.2008, 14 O 742/07): Kein Anspruch, wenn am Vortag gefegt war und ein Sturm am Unfalltag das Fegen sinnlos machte ( Haufe).
  • LG Berlin(Urt. v. 11.10.2005, 13 O 192/03): Eine Reinigung sechs Tage vor dem Unfall genügte im entschiedenen Fall ( Haufe).
  • OLG Frankfurt am Main(Urt. v. 4.12.2001, 3 U 93/01): Ist die Pflicht nicht wirksam auf Mieter übertragen, können Eigentümer als Gesamtschuldner haften ( Haufe).

Unser Hinweis: Das sind Einzelfallentscheidungen, wiedergegeben nach einer Urteilsübersicht. Wie ein Gericht Ihren Fall bewertet, hängt von den Umständen ab.

Welche Versicherung zahlt?

  • Selbst bewohntes Einfamilienhaus und Wohnungsmieter: die Privathaftpflicht ( GDV).
  • Vermietete Immobilie oder Mehrfamilienhaus: die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ( GDV, Verbraucherzentrale).
  • Mit dem Auto: Autofahrer müssen ihre Geschwindigkeit den Straßen- und Wetterverhältnissen anpassen ( § 3 Abs. 1 StVO). Fremdschäden zahlt die Kfz-Haftpflicht ( AKB A.1.1.1), Schäden am eigenen Auto nicht ( AKB A.1.5.3); dafür ist die Vollkasko da ( AKB A.2.2.2.2).
  • Eigene Verletzungen: auf dem Arbeitsweg die gesetzliche Unfallversicherung ( § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII), sonst eine private Unfallversicherung ( AUB, Ziffer 1.3). Bei Glätte im Winter lesen Sie Sturz auf Glatteis.

Typische Irrtümer zum Laubunfall

  • „Den Gehweg muss immer die Gemeinde vom Laub befreien.“ Grundsätzlich ja, aber per Satzung kann die Pflicht auf Anlieger übertragen werden ( GDV, Haufe).
  • „Hat der Vermieter das Fegen auf Mieter übertragen, ist er aus der Haftung.“ Er muss weiterhin kontrollieren ( GDV); ohne wirksame Übertragung können Eigentümer als Gesamtschuldner haften ( Haufe).
  • „Wer auf Laub ausrutscht, bekommt immer Schadenersatz.“ Nicht, wenn im Rahmen des Zumutbaren gefegt wurde ( Haufe). Ein Mitverschulden kürzt den Anspruch ( § 254 BGB).

Laub vor dem Haus: Das sollten Sie jetzt tun

  • Zuständigkeit prüfen: Gemeindesatzung ( GDV) sowie Mietvertrag und Hausordnung ( Verbraucherzentrale).
  • Regelmäßig fegen: bei starkem Laubfall häufiger, notfalls auch außerhalb üblicher Zeiten ( Haufe).
  • Haftpflicht prüfen: privat als Mieter oder für das selbst genutzte Haus, die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bei Vermietung oder Mehrfamilienhaus ( GDV).
  • Vorsichtig sein: Als Rad- und Autofahrer die Geschwindigkeit an nasses Laub anpassen ( § 3 StVO), als Fußgänger auf nassem Laub langsam gehen ( Haufe).
  • Unfall melden: unverzüglich beim zuständigen Versicherer ( § 30 VVG). Schaden durch ein Schlagloch? Lesen Sie Schaden durch Schlagloch.

Haftpflicht für Haus und Gehweg prüfen

Achten Sie im Vergleich darauf, dass der Tarif zu Ihrer Wohnsituation passt, ob Sie mieten, selbst bewohnen oder vermieten.

Häufige Fragen

Wie oft muss ich Laub fegen?

Es gibt keine feste Regel. Bei starkem Laubfall öfter, notfalls auch außerhalb üblicher Zeiten.

Wer zahlt, wenn jemand vor meinem vermieteten Haus stürzt?

Wenn Sie haften, Ihre Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.

Muss ich das Laub vom Baum des Nachbarn wegräumen?

In der Regel ja. Meist ist zuständig, auf wessen Grundstück die Blätter liegen. Steht der Baum sehr nah an der Grenze und schränkt das Laub die Nutzung Ihres Grundstücks stark ein, kann der Nachbar in der Pflicht sein.

Zahlt meine Kfz-Versicherung, wenn ich auf Laub ins Schleudern komme?

Fremdschäden zahlt die Kfz-Haftpflicht. Schäden am eigenen Auto nur die Vollkasko.

Bin ich als Mieter haftpflichtversichert, wenn ich fegen muss?

Für Wohnungsmieter kommt laut GDV die Privathaftpflicht auf, wenn Sie eine haben.

Erst Bedarf prüfen, dann vergleichen

Wer fegen muss, haftet bei einem Laubunfall. Prüfen Sie, ob Ihre Haftpflicht zu Ihrer Wohnsituation passt, und vergleichen Sie Tarife.

Eine unabhängige Gegenprobe finden Sie bei der Verbraucherzentrale.

Quellen: dieversicherer.de (Herbstlaub) · Verbraucherzentrale · Haufe (Urteilsübersicht) · GDV AKB · GDV AUB · § 254 BGB · § 3 StVO · § 8 SGB VII · § 30 VVG

Stand: 20.10.2026. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Vertrags. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.