123 Frage · Wer zahlt?

Beim Ausparken angefahren: Wer zahlt?

Kommt darauf an, wer schuld ist. Den Schaden des Geschädigten zahlt die Kfz-Haftpflicht des Verursachers. Sein eigenes Auto bezahlt der Verursacher nur über eine Vollkasko. Beides kann ihn den Schadenfreiheitsrabatt kosten. Fahren beide Autos auf dem Parkplatz, fließt die Betriebsgefahr beider Fahrzeuge in die Haftung ein; Teilschuld ist also möglich.

  • Fremder Schaden: Kfz-Haftpflicht
  • Eigener Schaden des Verursachers: nur Vollkasko
  • Rückstufung im Folgejahr möglich
  • Angemessen warten, laut GDV mind. 30 Minuten

Die kurze Antwort: Wer zahlt den Parkrempler?

● Zahlt

Sie beschädigen beim Ausparken ein anderes Auto. Ein Parkrempler ist rechtlich ein Unfall ( GDV). Die Kfz-Haftpflicht stellt Sie von Ansprüchen frei, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs entstehen ( AKB A.1.1.1), und übernimmt die Reparatur des fremden Autos ( GDV).

◆ Kommt darauf an

Beide Autos fuhren, oder es geht um die Rückstufung. Ist eines der beteiligten Autos beschädigt, richtet sich die Haftung der Halter untereinander nach den Umständen, insbesondere danach, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen verursacht wurde ( § 17 Abs. 1 und 2 StVG). Nach einem regulierten Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden folgt im Folgejahr die Rückstufung ( GDV).

▲ Zahlt nicht

Den Schaden am eigenen Auto zahlt die Kfz-Haftpflicht nicht ( AKB A.1.5.3); dafür springt bei selbst verschuldetem Unfall die Vollkasko ein ( Verbraucherzentrale). Ist der Verursacher nicht zu ermitteln, zahlt ohne Vollkasko niemand ( GDV).

Typische Fälle: Wer zahlt was?

Situation Wer zahlt? Ergebnis
Sie streifen beim Rückwärtsausparken ein parkendes Auto. Ihre Kfz-Haftpflicht zahlt den fremden Schaden ( GDV). Ihr eigener Schaden nur über eine Vollkasko ( Verbraucherzentrale). ● Gedeckt
Nur ein kleiner Kratzer am fremden Auto. Die Haftpflicht zahlt. Bei Parkremplern ist es laut GDV oft besser, kleine Schäden selbst zu bezahlen ( GDV); erstatten Sie die Kosten nachträglich, vermeiden Sie die Rückstufung ( GDV). ◆ Kommt darauf an
Zwei Autos parken gleichzeitig rückwärts aus und stoßen zusammen. Gegen den, der noch fuhr, spricht ein Anscheinsbeweis ( zu BGH, VI ZR 179/15). Stand er womöglich schon, greift er regelmäßig nicht; die Betriebsgefahr beider Autos fließt in die Abwägung ein ( BGH, VI ZR 66/16). ◆ Kommt darauf an
Ihr Auto wird beim Ausparken eines anderen angefahren, der Verursacher fährt weg. Ohne Kennzeichen und ohne Vollkasko zahlen Sie selbst ( GDV). Mit Kennzeichen ermittelt der Zentralruf der Autoversicherer die zuständige Versicherung ( GDV). Mehr: Fahrerflucht: Wer zahlt?. ◆ Kommt darauf an
Sie hinterlassen nur einen Zettel und fahren sofort weg. Ein Zettel reicht nicht ( GDV); Sie müssen angemessen warten ( § 142 Abs. 1 StGB). Die Haftpflicht zahlt den fremden Schaden, kann aber bei Ihnen Regress nehmen ( GDV); zusätzlich droht ein Strafverfahren ( § 142 Abs. 1 StGB). ◆ Kommt darauf an

Parkplatz: Wer ist schuld?

  • Besondere Regeln: Auf Parkplätzen ohne eindeutigen Straßencharakter gilt die Vorschrift zum Rückwärtsfahren (§ 9 Abs. 5 StVO) nicht unmittelbar, wirkt aber über das Gebot der Rücksichtnahme nach § 1 StVO ( BGH, VI ZR 179/15).
  • Rückwärtsfahrer: Kollidiert er, während er noch fährt, spricht ein Anscheinsbeweis für sein Verschulden ( Otto Schmidt zu VI ZR 179/15). Kann nicht ausgeschlossen werden, dass er schon stand, greift dieser Anscheinsbeweis regelmäßig nicht ( BGH, VI ZR 66/16).
  • Fahrgasse: Wer dort fährt, muss jederzeit mit ausparkenden Fahrzeugen rechnen ( BGH, VI ZR 6/15).
  • Betriebsgefahr: Der Halter haftet für Schäden beim Betrieb seines Autos ohne Verschulden ( § 7 Abs. 1 StVG). Auch ohne Anscheinsbeweis fließt die Betriebsgefahr beider Autos in die Abwägung ein ( BGH, VI ZR 66/16).

Unser Hinweis: Eine feste Quote nennen die Urteile nicht. Wie die Haftung verteilt wird, hängt vom Einzelfall ab.

Typische Irrtümer beim Parkrempler

  • „Ein Zettel hinter dem Scheibenwischer reicht.“ Nein. Sie müssen angemessen warten ( § 142 Abs. 1 StGB) und danach die Feststellungen unverzüglich nachträglich ermöglichen ( § 142 Abs. 2 StGB).
  • „Meine Haftpflicht zahlt auch die Delle an meinem Auto.“ Das eigene Fahrzeug ist in der Haftpflicht ausgeschlossen ( AKB A.1.5.3); dafür braucht es die Vollkasko ( Verbraucherzentrale).
  • „Wer rückwärts fährt, ist auf dem Parkplatz immer allein schuld.“ Der Anscheinsbeweis entfällt regelmäßig, wenn der Rückwärtsfahrer schon gestanden haben kann; die Betriebsgefahr beider zählt ( BGH, VI ZR 66/16).

Nach dem Parkrempler: Das sollten Sie jetzt tun

  • Anhalten und warten: Halter suchen und Daten austauschen. Ist niemand da, müssen Sie eine nach den Umständen angemessene Zeit warten; eine feste Minutenzahl nennt das Gesetz nicht ( § 142 Abs. 1 StGB). Der GDV nennt mindestens 30 Minuten, je nach Lage auch bis zu 60 Minuten ( GDV).
  • Polizei informieren: Sie nimmt den Unfall auf und kann über das Kennzeichen den Unfallgegner ermitteln ( GDV). So ermöglichen Sie die Feststellungen nachträglich ( § 142 Abs. 2 StGB).
  • Schaden melden: Den fremden Schaden Ihrer Kfz-Haftpflicht, den eigenen gegebenenfalls der Vollkasko ( GDV). Bei der Vollkasko wird meist eine Selbstbeteiligung abgezogen ( GDV).
  • Selbstzahlen prüfen: Bei kleinen Schäden vorher beim Versicherer nachfragen ( Verbraucherzentrale). Wer die Kosten nachträglich erstattet, vermeidet die Rückstufung ( GDV).

Wer wegfährt, riskiert Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe ( § 142 Abs. 1 StGB). Beim Türschaden gilt Ähnliches: Autotür gegen anderes Auto. Hat ein Kind das Auto beschädigt, lesen Sie Kind zerkratzt Auto.

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Häufige Fragen

Wie lange muss ich nach einem Parkrempler warten?

Eine nach den Umständen angemessene Zeit. Der GDV nennt mindestens 30 Minuten. Ein Zettel an der Windschutzscheibe ersetzt das Warten nicht.

Werde ich nach einem Parkschaden zurückgestuft?

Ja, wenn die Kfz-Haftpflicht oder die Vollkasko zahlt, im Folgejahr. Erstatten Sie dem Versicherer die Kosten nachträglich, können Sie die Rückstufung vermeiden.

Was droht bei Unfallflucht nach einem Parkrempler?

Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Außerdem kann die Kfz-Haftpflicht nach der Regulierung beim Verursacher Regress nehmen.

Gibt es eine zweite Chance, wenn ich schon weggefahren bin?

Bei einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs mit nicht bedeutendem Sachschaden kann das Gericht die Strafe mildern oder davon absehen, wenn Sie die Feststellungen innerhalb von 24 Stunden freiwillig nachträglich ermöglichen.

Wer zahlt, wenn der andere Fahrer weggefahren ist?

Ist er über das Kennzeichen zu ermitteln, seine Kfz-Haftpflicht; die zuständige Versicherung nennt der Zentralruf der Autoversicherer. Sonst zahlt nur Ihre Vollkasko, oder Sie tragen den Schaden selbst.

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Ein Parkrempler kostet über die Rückstufung oft mehr als die Reparatur. Vergleichen Sie Tarife nach Leistung und Selbstbeteiligung.

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Quellen: dieversicherer.de (Parkrempler) · dieversicherer.de (SF-Rabatt) · GDV AKB · Verbraucherzentrale · § 7 StVG · § 17 StVG · § 142 StGB · BGH VI ZR 179/15 (dejure.org) · Otto Schmidt (zu VI ZR 179/15) · BGH VI ZR 66/16 (dejure.org) · BGH VI ZR 6/15 (dejure.org)

Stand: 20.10.2026. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Vertrags. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.