123 Frage · Wer zahlt?

Auto abgebrannt: Wer zahlt den Schaden?

Kommt darauf an, wessen Schaden. Das eigene Auto zahlt bei Brand die Teilkasko, auch als Teil der Vollkasko, und zwar ohne Rückstufung. Mit reiner Kfz-Haftpflicht gibt es dafür nichts. Für Schäden an Nachbarautos haftet in der Regel der Halter des brennenden Autos über seine Kfz-Haftpflicht, wenn der Brand mit der Technik des Fahrzeugs zusammenhängt.

  • Brand ist ein Teilkasko-Fall
  • Auch bei Brandstiftung durch Dritte
  • Keine Rückstufung
  • Schmorschäden sind kein Brand

Die kurze Antwort: Wer zahlt das abgebrannte Auto?

● Zahlt

Das Auto brennt, durch technischen Defekt oder Brandstiftung. Die Teilkasko ersetzt den Schaden, die Vollkasko schließt sie ein ( GDV). Brand und Explosion sind nach den Musterbedingungen versichert ( AKB A.2.2.1.1). Eine Rückstufung gibt es nicht ( GDV).

◆ Kommt darauf an

Kabel verschmoren ohne Flammen, oder Nachbarautos und Garage sind betroffen. Als Brand gilt nur ein Feuer mit Flammenbildung; Schmor- und Sengschäden sind kein Brand ( AKB A.2.2.1.1). Kurzschlussschäden an der Verkabelung sind versichert, Folgeschäden nicht ( AKB A.2.2.1.6).

▲ Zahlt nicht

Sie haben nur eine Kfz-Haftpflicht: Sie leistet nur für Schäden, die Sie bei anderen verursachen ( GDV). Zünden Sie das Auto selbst an, besteht kein Schutz ( AKB A.2.9.1). Die Hausrat zahlt kein Auto, denn Kraftfahrzeuge gehören nicht zum Hausrat ( VHB 2022 A 9.1.3).

Typische Fälle: Wer zahlt was?

Situation Wer zahlt? Ergebnis
Unbekannte zünden das Auto nachts auf der Straße an. Die Teilkasko ( GDV): Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert ( AKB A.2.5.1.1). ● Gedeckt
Ein Kabelbrand im Motorraum. Mit offenen Flammen zahlt die Teilkasko als Brand. Verschmoren die Kabel nur, gilt das nicht als Brand ( AKB A.2.2.1.1); dann ist der Kurzschlussschaden an der Verkabelung versichert, Folgeschäden nicht ( AKB A.2.2.1.6). Mehr: Motorschaden. ◆ Kommt darauf an
Ein geparktes Auto entzündet sich in der Tiefgarage selbst, Nachbarautos werden beschädigt. Die Kfz-Haftpflicht des brennenden Autos. Hängt der Brand mit seinen Betriebseinrichtungen zusammen, haftet der Halter ( BGH, VI ZR 253/13, § 7 StVG). ● Gedeckt
Das eigene Auto brennt in der eigenen Garage, die Garage wird beschädigt. Das Auto über die Teilkasko ( GDV). Die Garage über die Wohngebäude, wenn sie im Versicherungsschein steht; das hängt vom Vertrag ab ( VGB 2022 A 3.1 und A 6.1). ◆ Kommt darauf an
Das Auto brennt über Nacht in der Werkstatt, die Halle wird beschädigt. Der BGH hat die Haftung des Halters und seiner Kfz-Haftpflicht bejaht ( BGH, VI ZR 158/19). In einem Parallelfall hob er ein Urteil auf, das die Haftung verneint hatte, und verwies die Sache zurück ( IWW zu VI ZR 374/19). Entscheidend ist, ob der Brand mit einer Betriebseinrichtung des Fahrzeugs zusammenhängt. ◆ Kommt darauf an
Sie haben nur eine Kfz-Haftpflicht, das Auto brennt durch einen Defekt aus. Für das eigene Auto zahlt keine Versicherung ( GDV). ▲ Nicht gedeckt

Nachbarautos, Garage, Werkstatt: Wer haftet?

  • Betriebsgefahr: Steht der Brand eines geparkten Autos in ursächlichem Zusammenhang mit seinen Betriebseinrichtungen, ist der Schaden regelmäßig dem Betrieb zuzurechnen ( BGH, VI ZR 253/13). Es reicht, dass der Brand oder sein Übergreifen damit zusammenhängt ( BGH, VI ZR 253/13).
  • Kfz-Haftpflicht: Sie stellt von Ansprüchen frei, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs entstehen ( AKB A.1.1.1). Ein Privatgelände steht der Haftung nicht grundsätzlich entgegen ( BGH, VI ZR 158/19).
  • Garage oder Carport: Die Wohngebäude versichert die im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude gegen Brand ( VGB 2022 A 1.1 und A 6.1). Ob die Garage dazugehört, hängt vom Vertrag ab.
  • Regress: Haftet ein Dritter, etwa der Halter eines fremden Autos, geht der Ersatzanspruch auf den Gebäudeversicherer über, soweit er zahlt ( § 86 Abs. 1 VVG).
  • E-Auto: Laut GDV geht von E-Autos grundsätzlich keine höhere Brandgefahr aus ( GDV). Der Akku ist als Fahrzeugteil in der Kasko eingeschlossen; welche Akku-Schäden gedeckt sind, hängt vom Tarif ab ( GDV).

2022 registrierten die Kfz-Versicherer rund 12.200 Pkw-Brände und zahlten dafür fast 93 Millionen Euro. An Silvester und Neujahr brennen so viele Autos wie sonst in einem ganzen Monat ( GDV, 2023). Mehr: Silvester-Schaden.

Typische Irrtümer beim Autobrand

  • „Ein Brandschaden verschlechtert meinen Schadenfreiheitsrabatt.“ Nein. Reguliert die Teilkasko den Brand, kostet das keine Schadenfreiheitsklassen ( GDV).
  • „Jeder verschmorte Kabelstrang ist ein Brandschaden.“ Brand setzt Flammen voraus; Schmor- und Sengschäden sind kein Brand ( AKB A.2.2.1.1). Für Kurzschluss an Kabeln gibt es einen eigenen, engen Schutz ohne Folgeschäden ( AKB A.2.2.1.6). Sengschäden im Haushalt: Sengschaden.
  • „Elektroautos brennen viel häufiger.“ Laut GDV geht von E-Autos grundsätzlich keine höhere Brandgefahr aus ( GDV).

Auto abgebrannt: Das sollten Sie jetzt tun

  • Teilkasko melden: Der Brand kostet keine Schadenfreiheitsklasse ( GDV).
  • Kfz-Haftpflicht informieren: Sind fremde Autos oder fremde Gebäude beschädigt, kann Ihre Haftpflicht als Halter zuständig sein ( BGH, VI ZR 253/13, AKB A.1.1.1).
  • Garage dem Gebäudeversicherer melden: Haftet ein Dritter, etwa der Halter eines fremden Autos, geht der Ersatzanspruch auf den Gebäudeversicherer über, soweit er zahlt ( § 86 Abs. 1 VVG).
  • E-Auto-Vertrag prüfen: Welche Akku-Schäden gedeckt sind, hängt von Versicherer und Tarif ab ( GDV).
  • Vorsorgen: Ein Feuerlöscher im Auto kann im Ernstfall Leben retten und großen Sachschaden verhindern ( GDV).

Wann die Kasko bei grober Fahrlässigkeit kürzen kann, lesen Sie unter Grobe Fahrlässigkeit in der Kasko.

Teilkasko oder Vollkasko?

Ohne Kasko zahlt beim Brand des eigenen Autos niemand. Achten Sie im Vergleich auf Selbstbeteiligung und, beim E-Auto, auf den Akku-Schutz.

Häufige Fragen

Zahlt die Teilkasko auch bei Brandstiftung?

Ja, wenn Dritte das Feuer gelegt haben. Zündet der Halter das Auto selbst an, besteht kein Versicherungsschutz.

Wer zahlt die beschädigten Nachbarautos?

In der Regel die Kfz-Haftpflicht des Autos, von dem der Brand ausging, wenn der Brand mit dessen Betriebseinrichtungen zusammenhängt. So hat es der BGH für die Selbstentzündung in einer Tiefgarage entschieden (VI ZR 253/13).

Zahlt die Hausratversicherung das abgebrannte Auto?

Nein. Kraftfahrzeuge gehören nicht zum Hausrat.

Ist der Akku eines E-Autos mitversichert?

Ja, als Fahrzeugteil in der Kasko. Welche Akku-Schäden gedeckt sind, hängt von Versicherer und Tarif ab.

Wie oft brennen Autos?

2022 registrierten die Kfz-Versicherer rund 12.200 Pkw-Brände mit fast 93 Millionen Euro Schaden. An Silvester und Neujahr brennen so viele Autos wie sonst in einem ganzen Monat.

Kasko passend wählen

Brand ist ein Teilkasko-Fall ohne Rückstufung. Vergleichen Sie Tarife nach Selbstbeteiligung und Leistung, beim E-Auto auch nach dem Akku-Schutz.

Eine unabhängige Gegenprobe finden Sie bei der Verbraucherzentrale.

Quellen: dieversicherer.de (Autobrand) · GDV AKB · BGH VI ZR 253/13 (dejure.org) · BGH VI ZR 158/19 (dejure.org) · IWW (VI ZR 158/19, 374/19) · § 7 StVG · GDV VGB 2022 · GDV VHB 2022 · § 86 VVG · dieversicherer.de (E-Auto) · Verbraucherzentrale

Stand: 20.10.2026. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Vertrags. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.