123 Frage · Wer zahlt?

Motorschaden: Zahlt die Vollkasko?

Kommt auf die Ursache an. Ein Motorschaden durch Verschleiß, Materialermüdung oder einen Bedienfehler ist in der Kasko nicht versichert. Zahlen kann sie, wenn der Schaden durch einen Unfall oder ein versichertes Ereignis wie Überschwemmung oder Wildunfall entsteht. Folgeschäden nach einem Marderbiss zahlt sie nur, wenn der Tarif sie einschließt.

  • Verschleiß ist kein Kaskofall
  • Unfallfolgen zahlt die Vollkasko
  • Marder-Folgeschäden nur je nach Tarif
  • Beim Händler: Gewährleistung prüfen

Die kurze Antwort: Wann zahlt die Kasko den Motor?

● Zahlt

Der Motor wird bei einem Unfall beschädigt. Ein Unfall ist ein plötzlich von außen mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis ( AKB A.2.2.2.2); das zahlt die Vollkasko. Die Teilkasko zahlt etwa bei Überschwemmung ( AKB A.2.2.1.3) oder beim Zusammenstoß mit Haarwild ( AKB A.2.2.1.4).

◆ Kommt darauf an

Ein Marder beißt einen Schlauch durch, danach überhitzt der Motor. Direkte Marderschäden decken die meisten Teilkaskotarife. Folgeschäden waren laut Stiftung Warentest (2014, aktualisiert 2022) meist nicht mitversichert, wenn doch, oft nur bis 3.000 Euro ( Stiftung Warentest, 2014, aktualisiert 2022).

▲ Zahlt nicht

Der Motor geht durch Verschleiß kaputt. Schäden mit alleiniger Ursache in Materialermüdung, Überbeanspruchung oder Abnutzung sind keine Unfallschäden; ebenso Schäden allein durch einen Betriebsvorgang wie Fehlbedienung oder Falschbetankung ( AKB A.2.2.2.2).

Typische Fälle: Wer zahlt den Motorschaden?

Situation Wer zahlt? Ergebnis
Der Motor geht durch Verschleiß oder Materialermüdung kaputt. Keine Kasko-Leistung ( AKB A.2.2.2.2). Infrage kommen Gewährleistung oder Garantie. ▲ Nicht gedeckt
Falsch getankt oder ein Bedienfehler. Kein Unfallschaden, die Vollkasko zahlt nicht ( AKB A.2.2.2.2). Mehr: Falsch getankt. ▲ Nicht gedeckt
Der Motor wird bei einem Aufprall beschädigt. Die Vollkasko, weil von außen mechanische Gewalt eingewirkt hat. ● Gedeckt
Marder beißt einen Schlauch durch, der Motor überhitzt. Der Bissschaden meist über die Teilkasko. Den Motor nur, wenn der Tarif Folgeschäden einschließt ( GDV). ◆ Kommt darauf an
Das Auto steht, eine Überschwemmung flutet den Motor. Die Teilkasko ( AKB A.2.2.1.3). ● Gedeckt
Sie fahren in eine überflutete Straße, Wasser gelangt in den Motor. Laut Verbraucherzentrale nicht über die Teilkasko, die nur Schäden ohne eigenes Zutun deckt. Die Vollkasko zahlt, kann aber je nach Verschulden kürzen ( Verbraucherzentrale). ◆ Kommt darauf an
Bei einem Wildunfall werden Motor oder Kühler beschädigt. Die Teilkasko bei Zusammenstoß mit Haarwild ( AKB A.2.2.1.4). ● Gedeckt
Gebrauchtwagen vom Händler, Motorschaden nach wenigen Monaten. Gewährleistung gegen den Händler; im ersten Jahr wird ein Mangel bei Übergabe vermutet ( § 477 BGB). ◆ Kommt darauf an

Marderbiss: Was die Teilkasko zahlt

Laut GDV gab es 2024 bundesweit 252.000 Marderschäden an kaskoversicherten Pkw mit einem Schaden von 157 Millionen Euro ( dieversicherer.de). Ob der Motor nach einem Biss mitversichert ist, hängt vom Tarif ab:

  • Nur direkte Schäden: Einige Kaskotarife ersetzen nur die angebissenen Teile, andere auch die teils teuren Folgeschäden ( GDV).
  • Kabel: Kabelschäden durch Marderbisse sind laut Verbraucherzentrale bei vielen, nicht bei allen Versicherern in der Teilkasko enthalten ( Verbraucherzentrale).
  • Kurzschluss: Nach den Musterbedingungen sind Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss versichert, Folgeschäden aber nicht ( AKB A.2.2.1.6).
  • Wortlaut: Im Vertrag ist „Tierbisse“ besser als nur „Marderschäden“ ( Stiftung Warentest, 2014, aktualisiert 2022).

Hinweis: Die Beträge stammen aus dem Artikel von Stiftung Warentest (2014, aktualisiert 2022); Tarife können sich seitdem geändert haben. Maßgeblich sind Ihre Vertragsbedingungen.

Typische Irrtümer beim Motorschaden

  • „Die Vollkasko zahlt jeden Motorschaden.“ Betriebs-, Verschleiß- und Abnutzungsschäden sind kein Unfall und nicht versichert ( AKB A.2.2.2.2).
  • „Nach einem Marderbiss zahlt die Teilkasko auch den kaputten Motor.“ Folgeschäden sind je nach Tarif nicht oder nur begrenzt versichert ( GDV).
  • „Hochwasser im Motor ist immer ein Teilkasko-Fall.“ Nur die unmittelbare Einwirkung. Wer bewusst durchfährt, ist auf die Vollkasko angewiesen, die je nach Verschulden kürzen kann ( Verbraucherzentrale).

Motorschaden: Das sollten Sie jetzt tun

  • Ursache feststellen lassen: Unfall, Tierbiss oder Verschleiß – davon hängt ab, wer zahlt ( AKB A.2.2.2.2).
  • Vertrag prüfen: Steht dort „Tierbiss“, und sind Folgeschäden mit welcher Höchstsumme eingeschlossen ( Stiftung Warentest, 2014, aktualisiert 2022)?
  • Händler in die Pflicht nehmen: Mängelansprüche verjähren in zwei Jahren ab Ablieferung ( § 438 BGB). Bei Gebrauchtwagen kann der Händler auf ein Jahr verkürzen, wenn er Sie vor dem Kauf eigens darauf hinweist und das ausdrücklich und gesondert vereinbart wird ( § 476 Abs. 2 BGB).
  • Garantie nutzen: Eine Garantie gilt zusätzlich zu den gesetzlichen Ansprüchen ( § 443 BGB). Was sie abdeckt, steht in den Garantiebedingungen.

Teilkasko oder Vollkasko?

Achten Sie im Vergleich auf Tierbisse mit Folgeschäden, die Höchstsumme und die Selbstbeteiligung.

Häufige Fragen

Zahlt die Vollkasko einen Motorschaden?

Nur, wenn ein Unfall oder ein versichertes Ereignis die Ursache ist. Schäden allein durch Verschleiß, Materialermüdung, Überbeanspruchung oder einen Bedienfehler sind nach den Musterbedingungen keine Unfallschäden.

Zahlt die Teilkasko den Motor nach einem Marderbiss?

Den direkten Bissschaden meist ja. Den Motor als Folgeschaden nur, wenn der Tarif Folgeschäden einschließt; laut Stiftung Warentest (2014, aktualisiert 2022) oft nur bis 3.000 Euro.

Wer zahlt, wenn ich durch eine überflutete Straße fahre?

Laut Verbraucherzentrale nicht die Teilkasko, die nur Schäden ohne eigenes Zutun deckt. Die Vollkasko zahlt, kann aber je nach Verschulden kürzen.

Wie häufig sind Marderschäden?

2024 gab es laut GDV bundesweit 252.000 Marderschäden an kaskoversicherten Pkw mit 157 Millionen Euro Schaden.

Was kann ich tun, wenn der Motor kurz nach dem Kauf kaputtgeht?

Gegenüber dem Händler Mängelansprüche geltend machen. Sie verjähren in zwei Jahren. Bei Gebrauchtwagen kann der Händler auf ein Jahr verkürzen, wenn er vor dem Kauf eigens darauf hinweist und das ausdrücklich und gesondert vereinbart wird. Im ersten Jahr wird beim Kauf vom Händler vermutet, dass der Mangel schon bei Übergabe vorlag.

Hilft eine Garantie statt der Kasko?

Eine Garantie gilt zusätzlich zu den gesetzlichen Mängelansprüchen. Was sie abdeckt, steht in den Garantiebedingungen.

Kasko mit Blick auf den Motor wählen

Verschleiß versichert keine Kasko. Bei Tierbissen und Folgeschäden unterscheiden sich die Tarife deutlich.

Eine unabhängige Gegenprobe finden Sie bei der Verbraucherzentrale.

Quellen: GDV AKB · dieversicherer.de (Marder) · Stiftung Warentest (Marder, 2014, aktualisiert 2022) · Verbraucherzentrale (Kfz) · Verbraucherzentrale (Unwetter) · § 438 BGB · § 476 BGB · § 477 BGB · § 443 BGB

Stand: 20.10.2026. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Vertrags. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.