Unfall mit Alkohol: Zahlt die Versicherung?
Kommt darauf an, wessen Schaden. Die Kfz-Haftpflicht entschädigt die Unfallopfer immer, kann sich aber bis zu 5.000 Euro beim Fahrer zurückholen. Den Schaden am eigenen Auto darf die Kasko je nach Verschulden kürzen, ab 1,1 Promille in der Regel um 100 Prozent.
- Opfer werden immer entschädigt
- Regress bis 5.000 Euro
- Kasko-Kürzung ohne Obergrenze
- Schon ab 0,3 Promille Folgen möglich
Die kurze Antwort: Wer zahlt nach einem Alkoholunfall?
Der Schaden der Unfallopfer: Sie werden von der Kfz-Haftpflicht des Verursachers entschädigt ( GDV). Selbst bei grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer die Zahlung an das Opfer nicht verweigern ( Verbraucherzentrale).
Der Fahrer: Fahren unter Alkohol ist eine Obliegenheitsverletzung ( § 5 Abs. 1 Nr. 5 KfzPflVV). Die Haftpflicht kann ihn in Regress nehmen, höchstens mit 5.000 Euro ( § 5 Abs. 3 KfzPflVV).
Das eigene Auto: Bei grob fahrlässiger Herbeiführung darf die Kasko ihre Leistung nach der Schwere des Verschuldens kürzen ( § 81 Abs. 2 VVG, AKB A.2.9.1), und zwar ohne Summenbegrenzung ( GDV).
Typische Fälle: Wer zahlt was?
| Situation | Wer zahlt? | Ergebnis |
|---|---|---|
| Betrunkener Fahrer verursacht einen Unfall, der Unfallgegner hat einen Schaden. | Die Kfz-Haftpflicht zahlt dem Opfer. Beim Fahrer holt sie sich bis zu 5.000 Euro zurück ( § 5 KfzPflVV). | ● Gedeckt |
| Eigenes Auto beschädigt, der Fahrer hatte 1,1 Promille oder mehr. | Die Vollkasko kürzt in der Regel um 100 % ( GDV). Laut BGH ist dafür immer eine Abwägung im Einzelfall nötig ( IV ZR 225/10). | ▲ Nicht gedeckt |
| Eigenes Auto beschädigt, 0,3 bis 1,1 Promille mit Ausfallerscheinungen. | Die Kasko kann je nach Verschulden und Alkoholisierung bis zu 100 % kürzen ( GDV). | ◆ Kommt darauf an |
| Der Halter sitzt verletzt auf dem Beifahrersitz, ein anderer fuhr betrunken. | Der Alkoholverstoß befreit den Haftpflichtversicherer gegenüber dem verletzten Halter nicht ( § 5 Abs. 2 KfzPflVV, AKB A.1.5.6). | ● Gedeckt |
| Der betrunkene Fahrer ist selbst verletzt und hat eine Kfz-Unfallversicherung. | Nach Musterbedingungen kein Schutz bei Unfällen des Fahrers durch Bewusstseinsstörungen, auch durch Trunkenheit ( AKB A.4.12.2). | ▲ Nicht gedeckt |
| Alkohol und anschließend Fahrerflucht. | Laut Stiftung Warentest sind bis zu 10.000 Euro Regress möglich: 5.000 Euro für Fehlverhalten vor und bis zu 5.000 Euro nach dem Unfall ( Stiftung Warentest, § 6 KfzPflVV). | ▲ Nicht gedeckt |
Promillegrenzen und was sie für die Versicherung bedeuten
| Promille | Was gilt | Folge für die Kasko |
|---|---|---|
| 0,0 ‰ | Für Fahranfänger in der Probezeit und bis zum 21. Geburtstag ( GDV). | – |
| ab 0,3 ‰ | Wer einen Unfall verursacht oder Ausfallerscheinungen zeigt, kann sich strafbar machen ( GDV). | Bei Ausfallerscheinungen oder alkoholtypischen Fahrfehlern je nach Verschulden und Alkoholisierung bis zu 100 % Kürzung. |
| ab 0,5 ‰ | Ordnungswidrigkeit, ebenso ab 0,25 mg/l Atemalkohol; Geldbuße bis 3.000 Euro ( § 24a StVG). | Keine eigene Kasko-Grenze. Gekürzt wird wie ab 0,3 ‰ nur bei Ausfallerscheinungen oder alkoholtypischen Fahrfehlern ( GDV). |
| ab 1,1 ‰ | Absolute Fahruntüchtigkeit. | Kürzung in der Regel um 100 % ( GDV), aber nur nach Abwägung im Einzelfall ( BGH, IV ZR 225/10). |
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Vollkasko bei absoluter Fahruntüchtigkeit auf null kürzen kann. Im Fall hatte der Fahrer 2,70 Promille ( BGH, Urteil vom 22.06.2011, IV ZR 225/10). Eine Kürzung auf null ist aber nicht pauschal in jedem Fall absoluter Fahruntüchtigkeit vorzunehmen. Auch in der Kfz-Haftpflicht darf der Versicherer in Ausnahmefällen bis zur Grenze voll Regress nehmen; im entschiedenen Fall hatte der Fahrer 2,10 Promille ( BGH, Urteil vom 11.01.2012, IV ZR 251/10).
Beispiel: Ein Fahrer mit 0,9 Promille verursachte einen Unfall. Die Haftpflicht zahlte dem Opfer und forderte anschließend 5.000 Euro vom Fahrer zurück ( Stiftung Warentest).
Mehr zur Kürzung bei grober Fahrlässigkeit lesen Sie unter Grobe Fahrlässigkeit in der Kasko.
Typische Irrtümer beim Alkoholunfall
- „Bei Alkohol zahlt die Versicherung gar nichts.“ Die Kfz-Haftpflicht entschädigt die Opfer immer; der Fahrer wird bis 5.000 Euro in Regress genommen ( GDV).
- „Unter 0,5 Promille bin ich auf der sicheren Seite.“ Schon ab 0,3 Promille drohen Strafbarkeit und Kasko-Kürzungen, wenn Ausfallerscheinungen oder ein Unfall hinzukommen ( GDV).
- „Ab 1,1 Promille kürzt die Kasko immer automatisch auf null.“ In der Regel um 100 %, aber laut BGH immer nach Abwägung des Einzelfalls ( IV ZR 225/10).
Nach einem Alkoholunfall: Das sollten Sie tun
- Schaden trotzdem melden: Die Kfz-Haftpflicht reguliert gegenüber dem Opfer ( GDV). Der Regress ist gesetzlich auf 5.000 Euro begrenzt ( § 5 Abs. 3 KfzPflVV).
- Am Unfallort bleiben: Fehlverhalten nach dem Unfall kann den Regress erhöhen ( Stiftung Warentest). Mehr dazu: Fahrerflucht: Wer zahlt?.
- Kasko-Kürzung prüfen lassen: Auch bei absoluter Fahruntüchtigkeit ist keine pauschale Kürzung auf null zulässig, die Quote muss zum Einzelfall passen ( BGH, IV ZR 225/10).
Versicherung für den Alltag, nicht für den Rausch
Bei Alkohol am Steuer drohen Regress bis 5.000 Euro und eine Kürzung der Kasko bis auf null. Für alle anderen Schäden lohnt der Vergleich von Leistung und Selbstbeteiligung.
Häufige Fragen
Zahlt die Versicherung bei einem Unfall mit Alkohol?
Den Opfern ja: Die Kfz-Haftpflicht entschädigt sie. Vom Fahrer kann sie bis zu 5.000 Euro zurückfordern. Den Schaden am eigenen Auto kann die Kasko je nach Verschulden kürzen, ab 1,1 Promille in der Regel um 100 Prozent.
Wie viel muss ich nach einem Alkoholunfall selbst zahlen?
Gegenüber der Kfz-Haftpflicht bis zu 5.000 Euro Regress. Den eigenen Kaskoschaden unter Umständen komplett, weil die Kasko ohne Summengrenze kürzen kann.
Welche Promillegrenzen gelten?
0,0 Promille für Fahranfänger in der Probezeit und unter 21. Ab 0,3 Promille Strafbarkeit bei Unfall oder Ausfallerscheinungen. Ab 0,5 Promille Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld bis 3.000 Euro. Ab 1,1 Promille absolute Fahruntüchtigkeit.
Kürzt die Kasko ab 1,1 Promille immer auf null?
In der Regel um 100 Prozent. Der BGH verlangt aber eine Abwägung im Einzelfall; eine pauschale Kürzung auf null in jedem Fall ist nicht zulässig.
Zahlt die Kfz-Unfallversicherung, wenn der Fahrer betrunken war?
Nach den Musterbedingungen nicht. Ausgeschlossen sind Unfälle des Fahrers durch Bewusstseinsstörungen, ausdrücklich auch durch Trunkenheit.
Was gilt, wenn nach dem Alkoholunfall auch noch Fahrerflucht dazukommt?
Dann sind laut Stiftung Warentest bis zu 10.000 Euro Regress möglich: bis 5.000 Euro für das Fehlverhalten vor und bis 5.000 Euro für das nach dem Unfall.
Weitere Fragen: Wer zahlt?
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Eine unabhängige Gegenprobe finden Sie bei der Verbraucherzentrale.
Quellen: dieversicherer.de (Alkoholunfall) · § 5 KfzPflVV · § 6 KfzPflVV · § 81 VVG · GDV AKB · BGH IV ZR 225/10 (dejure.org) · BGH IV ZR 251/10 · § 24a StVG · Stiftung Warentest (Regress, 2015) · Verbraucherzentrale
Stand: 20.10.2026. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Vertrags. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.