Mitarbeiter aus Belarus: Krankenversicherung ohne Sozialversicherungsabkommen
Zwischen Deutschland und Belarus gibt es kein Sozialversicherungsabkommen. Deshalb kommt es besonders darauf an, wer Ihre belarussischen Mitarbeiter anstellt: eine Firma in Deutschland, eine Firma in Belarus oder eine Firma in Polen, Litauen oder Lettland.
- Kein Abkommen zwischen Deutschland und Belarus
- Von belarussischer Firma entsandt: private Krankenversicherung
- Angestellt in Deutschland: gesetzliche Krankenkasse
- Über Firma in Polen, Litauen, Lettland: A1 möglich
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Wie Mitarbeiter aus Belarus versichert sind
| Fall | Krankenversicherung | Was Sie brauchen |
|---|---|---|
| Angestellt bei einer Firma in Deutschland | ● gesetzliche Krankenkasse – Pflicht | Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis, Anmeldung; im Bau Sofortmeldung |
| Kurzfristig beschäftigt (bis 3 Monate oder 70 Arbeitstage, nicht berufsmäßig) | ▲ keine Pflichtversicherung | eigener Schutz, oft privat; Art des Schutzes bei der Anmeldung angeben |
| Entsandt von einer Firma aus Belarus | ▲ keine deutsche Sozialversicherung | private Krankenversicherung für die ganze Zeit; Visum prüfen |
| Angestellt bei einer Firma in Polen, Litauen oder Lettland und entsandt | ● Versicherung in diesem EU-Land | A1, EHIC, Vander-Elst-Visum |
Was „kein Sozialversicherungsabkommen“ für Sie bedeutet
Laut TK besteht zwischen Deutschland und Belarus kein Sozialversicherungsabkommen ( TK, Stand 08.04.2026). Wird ein Mitarbeiter von einer belarussischen Firma befristet nach Deutschland geschickt, gelten die deutschen Vorschriften zur Versicherungspflicht für ihn nicht ( § 5 SGB IV).
- Private Krankenversicherung für die ganze Zeit in Deutschland, möglichst mit Rücktransport.
- Gruppenvertrag über die Firma prüfen; manche Versicherer bieten ihn ab zehn Personen an ( Beispiel).
- Aufenthalt und Arbeitserlaubnis vorab klären – zuständig sind die deutsche Botschaft und die Ausländerbehörde.
Ist der Mitarbeiter dagegen bei Ihrer Firma in Deutschland angestellt, ist er wie jeder andere Beschäftigte gesetzlich versichert. Wie man eine Kasse auswählt, steht auf unserer Seite Gesetzliche Krankenversicherung.
Belarussen bei einer Firma in Polen, Litauen oder Lettland
Lebt ein Belarusse rechtmäßig in einem EU-Land und ist dort angestellt, gelten für ihn die EU-Regeln ( Verordnung (EU) 1231/2010). Bei einer Entsendung nach Deutschland bleibt er mit A1 im System dieses Landes.
Für die Arbeit in Deutschland braucht er in der Regel ein Vander-Elst-Visum; die Botschaft verlangt dafür unter anderem A1, Werkvertrag und Krankenversicherungskarte ( Merkblatt Botschaft Riga).
- A1 vor der Abreise bei der Sozialversicherung im Heimatland beantragen und eine Kopie mitgeben.
- Anmeldung beim Zoll: im Bau vor Beginn jedes Auftrags schriftlich auf Deutsch ( § 16 MiLoG).
- SOKA-BAU: vor Beginn der Bauarbeiten anmelden, monatlich melden und Urlaubskassenbeiträge zahlen ( SOKA-BAU).
- Ausweis auf der Baustelle mitführen ( § 2a SchwarzArbG).
Kurzfristig beschäftigt: eigener Schutz nötig
Stellt Ihre Firma in Deutschland jemanden für höchstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr ein und ist die Arbeit nicht seine Lebensgrundlage, ist das sozialversicherungsfrei. Dann besteht keine Pflichtversicherung, und Sie geben bei der Anmeldung an, wie der Mitarbeiter versichert ist ( TK). Wer regelmäßig wiederkommt oder sonst keinen Job hat, arbeitet meist berufsmäßig – dann gilt die normale Versicherungspflicht ( TK).
Gruppentarife für Saisonkräfte finden Sie in unserem Vergleich der Erntehelfer-Krankenversicherung; prüfen Sie dort, ob der Tarif für Ihre Branche gilt.
Haftung: Welche Versicherungen Ihre Firma braucht
Neben der Krankenversicherung Ihrer Leute zählt der Schutz Ihrer Firma. Auf deutschen Baustellen sind diese Punkte wichtig:
Betriebshaftpflicht
Zahlt, wenn Ihre Leute beim Kunden etwas beschädigen oder jemand verletzt wird. Prüfen Sie bei einer Firma aus dem Ausland, ob der Vertrag Arbeiten in Deutschland einschließt. Auftraggeber verlangen oft eine Deckungsbestätigung. Mehr: Betriebshaftpflicht für Handwerker.
Haftung als Auftraggeber
Wer im Bau einen Nachunternehmer beauftragt, haftet ab 275.000 € Gesamtwert des Bauwerks für dessen Sozialversicherungsbeiträge wie ein Bürge – auch für Beiträge an ausländische Träger ( § 28e Abs. 3a SGB IV). Für den Mindestlohn der Beschäftigten eines Nachunternehmers haften Auftraggeber ebenfalls ( § 13 MiLoG).
Unfallversicherung
Angestellte in Deutschland sind über die Berufsgenossenschaft gesetzlich unfallversichert, auch bei kurzfristiger Beschäftigung ( TK). Entsandte bleiben mit A1 im Heimatsystem. Eine private Unfallversicherung ergänzt das für die Freizeit.
Werkzeug, Maschinen, Fahrzeuge
Werkzeug und Material sichern Sie über eine Inhaltsversicherung oder Elektronikversicherung ab, Transporter über die Kfz-Versicherung für Gewerbe.
Streit mit Auftraggebern
Bei offenen Rechnungen oder Streit um Mängel hilft ein Gewerberechtsschutz. Ob Vertragsstreitigkeiten mitversichert sind, steht in den Bedingungen.
Kurzfassung für Ihre Mitarbeiter: Russisch
Diese Kurzfassung können Sie Ihren Mitarbeitern zeigen. Maßgeblich ist der ausführliche deutsche Text.
Кратко по-русски
- Если работник официально трудоустроен в фирме в Германии, он обязательно застрахован в государственной больничной кассе (gesetzliche Krankenkasse). Кассу работник выбирает сам, работодатель его регистрирует.
- Соглашения о социальном страховании между Германией и Беларусью нет. Если работника направляет белорусская фирма, нужна частная медицинская страховка на всё время работы в Германии.
- Работать в Германии можно только с видом на жительство или визой, которые разрешают работу. Это проверяют посольство и ведомство по делам иностранцев.
- Если гражданин Беларуси легально живёт и работает в Польше, Литве или Латвии и фирма направляет его в Германию, он остаётся застрахованным в этой стране (справка A1, карта EHIC).
- Кратковременная работа (до 3 месяцев или 70 рабочих дней в году, не как основной источник дохода) освобождена от взносов – тогда нужна собственная медицинская страховка.
- Фирме нужна страховка ответственности (Betriebshaftpflicht), действующая в Германии.
Quellen
- TK: Länderübersicht Belarus (Stand 08.04.2026)
- § 5 SGB IV – Einstrahlung
- Allianz: Gesundheitsschutz für Arbeitnehmer aus dem Ausland (01.02.2021) – Beispiel für einen Gruppentarif
- gov.pl: Drittstaatsangehörige – Verordnung (EU) 1231/2010
- Deutsche Botschaft Riga: Merkblatt Vander-Elst-Visum (Stand August 2024)
- § 16 MiLoG – Meldepflicht ausländischer Arbeitgeber
- SOKA-BAU: Kurzinfo für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland
- § 2a SchwarzArbG – Mitführungspflicht von Ausweispapieren
- TK: Kurzfristige Beschäftigungen – Angabe des Krankenversichertenstatus (Stand 23.03.2026)
- TK: Saisonarbeit – die wichtigsten SV-Regelungen (Stand 15.06.2026)
- § 28e SGB IV – Haftung im Baugewerbe (Abs. 3a–3f)
- § 13 MiLoG – Haftung des Auftraggebers (verweist auf § 14 AEntG)
Stand der Recherche: 2. November 2026. Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich entscheiden die Krankenkasse (Einzugsstelle), die Deutsche Rentenversicherung bzw. die zuständige Stelle im Heimatland.
Länder und Branchen im Überblick
Häufige Fragen: Mitarbeiter aus Belarus
Gibt es ein Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und Belarus?
Nein. Deshalb gibt es für Entsendungen aus Belarus keine Bescheinigung wie die A1, und die deutsche Sozialversicherung gilt nur bei einer Anstellung in Deutschland.
Welche Krankenversicherung brauchen belarussische Bauarbeiter?
Bei Anstellung in Deutschland die gesetzliche Krankenkasse. Bei Entsendung durch eine Firma aus Belarus eine private Krankenversicherung für die ganze Zeit in Deutschland.
Kann eine litauische Firma belarussische Arbeiter nach Deutschland schicken?
Ja, wenn sie rechtmäßig in Litauen leben und dort angestellt sind. Sie bleiben mit A1 in Litauen versichert und brauchen für Deutschland in der Regel ein Vander-Elst-Visum.
Brauchen Belarussen eine Arbeitserlaubnis in Deutschland?
Ja, sie brauchen einen Aufenthaltstitel oder ein Visum, das die Beschäftigung erlaubt. Auskunft geben die deutsche Botschaft und die Ausländerbehörde.
Was gilt bei kurzfristiger Beschäftigung?
Sie ist sozialversicherungsfrei. Der Mitarbeiter braucht dann eigenen Krankenversicherungsschutz, und Sie geben bei der Anmeldung an, wie er versichert ist.
Haftung absichern, bevor der Auftrag startet
Ihre Leute sind richtig versichert? Dann prüfen Sie Ihre Betriebshaftpflicht für Arbeiten in Deutschland.
Ihre Beschäftigten bekommen kostenlose Hilfe zu Arbeitsrecht und Sozialversicherung in ihrer Sprache bei Faire Mobilität. Allgemeine Fragen zur Krankenversicherung erklärt auch die Verbraucherzentrale.