Leitfaden für Arbeitgeber

Ausländische Mitarbeiter in Deutschland: Wie sie krankenversichert sein müssen

Sie beschäftigen Leute aus Polen, der Ukraine, Belarus, Lettland oder Litauen auf Baustellen oder in der Montage in Deutschland? Welche Krankenversicherung gilt, hängt nicht vom Pass ab, sondern davon, wer die Leute anstellt und wie lange sie hier arbeiten. Hier sehen Sie die vier Fälle, was Sie als Firma melden müssen und welche betrieblichen Versicherungen Sie gegen Haftung absichern.

  • Angestellt in Deutschland: gesetzliche Krankenkasse ist Pflicht
  • Entsandt aus der EU: Heimatversicherung mit A1 und EHIC
  • Kurzfristig beschäftigt: eigener Schutz nötig, oft privat
  • Entsandt aus der Ukraine oder Belarus: private Krankenversicherung

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Auf einen Blick

Welcher Fall liegt bei Ihren Mitarbeitern vor?

Wie ausländische Mitarbeiter krankenversichert sind – die vier Fälle
Fall Krankenversicherung Was Sie brauchen
1. Angestellt bei einer Firma in Deutschland ● gesetzliche Krankenkasse – Pflicht, Beitrag teilen sich Firma und Mitarbeiter Anmeldung bei der Krankenkasse; im Bau Sofortmeldung
2. Kurzfristig beschäftigt (bis 3 Monate oder 70 Arbeitstage, nicht berufsmäßig) ▲ keine Pflichtversicherung eigener Schutz nötig, oft privat; Art des Schutzes bei der Anmeldung angeben
3. Entsandt von einer Firma aus Polen, Lettland oder Litauen ● Versicherung im Heimatland A1 und Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), bei längerer Entsendung S1
4. Entsandt von einer Firma aus der Ukraine oder Belarus ▲ keine deutsche Sozialversicherung, kein Abkommen in Kraft private Krankenversicherung für die ganze Zeit in Deutschland

Die Staatsangehörigkeit allein entscheidet nicht. Ein Ukrainer, der bei einer polnischen Firma angestellt ist und von dort nach Deutschland geschickt wird, fällt zum Beispiel unter Fall 3.

Fall 1

Angestellt bei einer Firma in Deutschland: gesetzliche Krankenkasse

Wer bei einem Arbeitgeber in Deutschland gegen Lohn beschäftigt ist, ist in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert – egal aus welchem Land er kommt und auch, wenn der Vertrag nur ein paar Monate läuft.

  • Kasse wählen: Der Mitarbeiter sucht sich eine gesetzliche Krankenkasse aus. Wählt er keine, meldet ihn die Firma bei einer Kasse an.
  • Beiträge: Firma und Mitarbeiter teilen sich die Beiträge, die Firma zieht sie vom Lohn ab und zahlt sie an die Kasse.
  • Bau: Sofortmeldung. Im Baugewerbe muss die Firma jeden neuen Mitarbeiter spätestens bei Arbeitsbeginn sofort an die Rentenversicherung melden ( § 28a Abs. 4 SGB IV).
  • Ausweis dabeihaben: Auf Baustellen müssen Beschäftigte Pass oder Ausweis mitführen ( § 2a SchwarzArbG).
  • Berufsgenossenschaft: Die Firma ist Mitglied der zuständigen Berufsgenossenschaft; darüber sind Arbeitsunfälle versichert.

Für Ihre Mitarbeiter: Wie man eine Krankenkasse auswählt, steht auf unseren Seiten Gesetzliche Krankenversicherung und Krankenkasse beim neuen Job.

Fall 2

Kurzfristig beschäftigt: Wer zahlt, wenn jemand krank wird?

Eine kurzfristige Beschäftigung ist sozialversicherungsfrei. Dann gibt es keine Pflichtversicherung bei einer deutschen Krankenkasse, und der Mitarbeiter braucht eigenen Schutz.

Zeitgrenze
Höchstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr. Die längere Grenze von 15 Wochen oder 90 Arbeitstagen gilt seit 2026 nur für die Landwirtschaft ( TK), nicht für den Bau.
Nicht berufsmäßig
Die Arbeit darf nicht die Lebensgrundlage sein. Wer zum Beispiel zwischen zwei Jobs oder aus der Arbeitslosigkeit kommt, arbeitet in der Regel berufsmäßig – dann ist es keine kurzfristige Beschäftigung, sondern Fall 1 ( TK).
Krankenversicherung melden
Seit 2022 geben Sie bei der Anmeldung an, ob der Mitarbeiter gesetzlich oder privat bzw. anderweitig versichert ist; einen Nachweis legen Sie zu den Lohnunterlagen ( TK).
Privater Schutz
Möglich sind eine Versicherung im Heimatland, die EHIC (nur bei EU-Bürgern) oder eine private Krankenversicherung, auch als Gruppenvertrag über die Firma. Die EHIC zahlt nur medizinisch notwendige Behandlung und keinen Rücktransport.

Ähnliche Gruppentarife für Saisonkräfte zeigt unser Vergleich der Erntehelfer-Krankenversicherung. Prüfen Sie dort, ob ein Tarif auch für Ihre Branche gilt – manche sind auf die Landwirtschaft zugeschnitten.

Fall 3

Entsandt von einer Firma aus Polen, Lettland oder Litauen

Schickt eine Firma aus einem EU-Land ihre eigenen Leute für einen Auftrag nach Deutschland, bleiben diese bis zu 24 Monate im Sozialversicherungssystem ihres Heimatlands ( Ihr Europa). Eine deutsche Krankenkasse ist dann nicht zuständig.

  • A1-Bescheinigung: beantragt die Firma vor der Abreise im Heimatland (Polen: ZUS, Lettland: VSAA, Litauen: Sodra).
  • Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC): gilt für medizinisch notwendige Behandlung in Deutschland, nicht für Rücktransport nach Hause.
  • Formular S1: für längere Entsendungen; damit meldet sich der Mitarbeiter bei einer deutschen Krankenkasse an und bekommt die volle Versorgung. In Polen gibt es S1 ab 12 Monaten Entsendung ( NFZ).
  • Anmeldung beim Zoll: Firmen mit Sitz im Ausland melden ihre Leute im Bau vor Beginn jedes Auftrags schriftlich bei der Zollverwaltung an ( § 16 MiLoG).
  • SOKA-BAU: Baufirmen aus dem Ausland melden sich vor Beginn der Bauarbeiten bei SOKA-BAU an und zahlen Beiträge zur Urlaubskasse ( SOKA-BAU).

Mitarbeiter aus der Ukraine oder Belarus bei einer EU-Firma

Auch Ukrainer und Belarussen, die rechtmäßig in Polen, Lettland oder Litauen leben und dort angestellt sind, können mit A1 entsandt werden; sie bleiben dann im System dieses EU-Landes ( Verordnung (EU) 1231/2010). Für die Arbeit in Deutschland brauchen sie meist ein Vander-Elst-Visum; dafür verlangt die Botschaft unter anderem A1 und Krankenversicherungskarte ( Botschaft Riga).

Fall 4

Entsandt aus der Ukraine oder Belarus: private Krankenversicherung

Mit Belarus gibt es kein Sozialversicherungsabkommen ( TK). Das deutsch-ukrainische Abkommen ist unterschrieben, laut TK aber noch nicht in Kraft ( TK). Wird jemand von einer Firma aus diesen Ländern befristet nach Deutschland entsandt, gilt die deutsche Versicherungspflicht nicht ( § 5 SGB IV). Er braucht dann eine private Krankenversicherung für die ganze Zeit in Deutschland.

  • Aufenthalt klären: Arbeiten darf nur, wer einen Aufenthaltstitel oder ein Visum hat, das die Beschäftigung erlaubt. Das prüfen Ausländerbehörde und Botschaft.
  • Ukrainer mit Schutzstatus: Wer eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 hat (gilt bis 4. März 2027 fort, UkraineAufenthFGV) und bei einer Firma in Deutschland angestellt wird, ist in Fall 1 – also gesetzlich versichert.
  • Gruppentarife: Einige Versicherer bieten Krankenversicherungen für ausländische Mitarbeiter als Gruppenvertrag über die Firma an, teils ab zehn Personen ( Beispiel).
Betriebliche Versicherungen

Welche Versicherungen Ihre Firma gegen Haftung braucht

Die Krankenversicherung schützt Ihre Mitarbeiter. Ihre Firma haftet aber für Schäden beim Kunden und als Auftraggeber auch für Nachunternehmer. Diese Bausteine sollten Sie prüfen:

Betriebshaftpflicht

Zahlt, wenn Ihre Leute beim Kunden etwas beschädigen oder jemand verletzt wird. Prüfen Sie bei einer Firma aus dem Ausland, ob der Vertrag Arbeiten in Deutschland einschließt. Auftraggeber verlangen oft eine Deckungsbestätigung. Mehr: Betriebshaftpflicht für Handwerker.

Haftung als Auftraggeber

Wer im Bau einen Nachunternehmer beauftragt, haftet ab 275.000 € Gesamtwert des Bauwerks für dessen Sozialversicherungsbeiträge wie ein Bürge – auch für Beiträge an ausländische Träger ( § 28e Abs. 3a SGB IV). Für den Mindestlohn der Beschäftigten eines Nachunternehmers haften Auftraggeber ebenfalls ( § 13 MiLoG).

Unfallversicherung

Angestellte in Deutschland sind über die Berufsgenossenschaft gesetzlich unfallversichert, auch bei kurzfristiger Beschäftigung ( TK). Entsandte bleiben mit A1 im Heimatsystem. Eine private Unfallversicherung ergänzt das für die Freizeit.

Werkzeug, Maschinen, Fahrzeuge

Werkzeug und Material sichern Sie über eine Inhaltsversicherung oder Elektronikversicherung ab, Transporter über die Kfz-Versicherung für Gewerbe.

Streit mit Auftraggebern

Bei offenen Rechnungen oder Streit um Mängel hilft ein Gewerberechtsschutz. Ob Vertragsstreitigkeiten mitversichert sind, steht in den Bedingungen.

Vor dem ersten Arbeitstag

Checkliste für Arbeitgeber

  • Fall bestimmen: angestellt in Deutschland, kurzfristig, aus der EU entsandt oder aus einem Drittstaat entsandt?
  • Aufenthalt und Arbeitserlaubnis prüfen: bei Nicht-EU-Bürgern Aufenthaltstitel oder Visum kopieren.
  • Krankenversicherung nachweisen: Mitgliedsbescheinigung der Kasse, A1 mit EHIC bzw. S1 oder Police der privaten Versicherung zu den Lohnunterlagen.
  • Meldungen: Anmeldung bzw. Sofortmeldung, bei Entsendung Anmeldung beim Zoll und bei SOKA-BAU.
  • Ausweis: Mitarbeiter auf der Baustelle mit Pass oder Ausweis ausstatten.
  • Betriebshaftpflicht: Gilt sie in Deutschland, und reicht die Deckungssumme für Ihre Auftraggeber?
FAQ

Häufige Fragen zur Krankenversicherung ausländischer Mitarbeiter

Muss ich meine polnischen Mitarbeiter bei einer deutschen Krankenkasse anmelden?

Wenn Ihre Firma in Deutschland sie anstellt: ja. Werden sie von einer polnischen Firma mit A1-Bescheinigung entsandt, bleiben sie in Polen versichert und nutzen in Deutschland die EKUZ (EHIC) oder bei langer Entsendung das Formular S1.

Reicht die Europäische Krankenversicherungskarte für Bauarbeiter?

Für entsandte EU-Bürger deckt sie medizinisch notwendige Behandlungen in Deutschland. Rücktransport nach Hause und Behandlungen, die bis zur Rückkehr warten können, zahlt sie nicht. Eine private Zusatzversicherung schließt diese Lücke.

Wie lange darf eine Firma aus der EU Mitarbeiter nach Deutschland entsenden?

Mit A1 bleiben Entsandte bis zu 24 Monate im System ihres Heimatlands. Danach gilt in der Regel das deutsche Recht.

Sind kurzfristig beschäftigte Bauhelfer krankenversichert?

Nicht automatisch. Kurzfristige Beschäftigung ist sozialversicherungsfrei. Der Mitarbeiter braucht eigenen Schutz, und Sie geben bei der Anmeldung an, wie er versichert ist.

Welche Krankenversicherung brauchen Arbeiter aus Belarus?

Sind sie bei einer Firma in Deutschland angestellt, die gesetzliche Krankenkasse. Werden sie von einer Firma aus Belarus entsandt, eine private Krankenversicherung für die ganze Zeit in Deutschland, weil es kein Sozialversicherungsabkommen gibt.

Dürfen Ukrainer mit Schutzstatus bei mir arbeiten?

Ja, die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 erlaubt die Beschäftigung; sie gilt bis 4. März 2027 fort. Als Angestellte in Deutschland sind sie gesetzlich krankenversichert.

Wofür haftet ein Generalunternehmer bei Subunternehmern?

Im Baugewerbe ab 275.000 € Gesamtwert des Bauwerks für die Sozialversicherungsbeiträge der Nachunternehmer wie ein Bürge, außerdem für deren Mindestlohn. Präqualifikation oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen können die Haftung für Beiträge ausschließen.

Braucht eine ausländische Firma eine deutsche Betriebshaftpflicht?

Eine Pflicht gibt es nicht für alle Gewerke, aber Auftraggeber verlangen oft einen Nachweis. Wichtig ist, dass der Vertrag Arbeiten in Deutschland einschließt und die Deckungssumme reicht.

Haftung absichern, bevor der Auftrag startet

Mitarbeiter richtig versichert? Dann prüfen Sie Ihre Betriebshaftpflicht – sie ist der wichtigste Schutz Ihrer Firma auf der Baustelle.

Ihre Beschäftigten bekommen kostenlose Hilfe zu Arbeitsrecht und Sozialversicherung in ihrer Sprache bei Faire Mobilität. Allgemeine Fragen zur Krankenversicherung erklärt auch die Verbraucherzentrale.