Mitarbeiter aus Litauen in Deutschland: Krankenversicherung, A1 und S1
Litauische Firmen sind auf deutschen Baustellen und in der Montage stark vertreten, oft mit Mitarbeitern aus der Ukraine oder Belarus. Ob die litauische Versicherung weiterläuft oder eine deutsche Krankenkasse zuständig ist, hängt davon ab, wer anstellt.
- Litauische Firma entsendet: A1 von Sodra
- Behandlung: EHIC, bei längerer Entsendung S1
- Angestellt in Deutschland: gesetzliche Krankenkasse
- Bau: Anmeldung beim Zoll und bei SOKA-BAU
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Wie Mitarbeiter aus Litauen versichert sind
| Fall | Krankenversicherung | Was Sie brauchen |
|---|---|---|
| Angestellt bei einer Firma in Deutschland | ● gesetzliche Krankenkasse – Pflicht | Anmeldung bei der Kasse; im Bau Sofortmeldung |
| Entsandt von einer Firma aus Litauen (bis 24 Monate) | ● Versicherung in Litauen | A1 von Sodra, EHIC, bei Bedarf S1 |
| Kurzfristig beschäftigt (bis 3 Monate oder 70 Arbeitstage, nicht berufsmäßig) | ▲ keine Pflichtversicherung | eigener Schutz, oft privat; Art des Schutzes bei der Anmeldung angeben |
| Ukrainer oder Belarusse mit litauischem Aufenthaltstitel, entsandt | ● Versicherung in Litauen | A1, EHIC und Visum für die Arbeit in Deutschland |
A1, EHIC und S1 für litauische Mitarbeiter
- A1
- Die Firma beantragt die A1 vor der Abreise bei der litauischen Sozialversicherung Sodra. Mit A1 bleiben Mitarbeiter bis zu 24 Monate in Litauen sozialversichert ( Ihr Europa).
- EHIC
- Die Europäische Krankenversicherungskarte gilt für medizinisch notwendige Behandlung in Deutschland, nicht für Rücktransport.
- S1
- Mit dem Formular S1 meldet sich der Mitarbeiter bei einer Krankenkasse im Gastland an und bekommt dort die volle Versorgung ( Ihr Europa). Zuständig in Litauen ist die staatliche Krankenkasse ( Valstybinė ligonių kasa).
- A1 vor der Abreise bei der Sozialversicherung im Heimatland beantragen und eine Kopie mitgeben.
- Anmeldung beim Zoll: im Bau vor Beginn jedes Auftrags schriftlich auf Deutsch ( § 16 MiLoG).
- SOKA-BAU: vor Beginn der Bauarbeiten anmelden, monatlich melden und Urlaubskassenbeiträge zahlen ( SOKA-BAU).
- Ausweis auf der Baustelle mitführen ( § 2a SchwarzArbG).
Ukrainer und Belarussen, die rechtmäßig in Litauen leben und dort angestellt sind, fallen ebenfalls unter die EU-Regeln ( Verordnung (EU) 1231/2010); für Deutschland brauchen sie in der Regel ein Vander-Elst-Visum ( Beispiel Botschaft Riga).
Kurzfristig beschäftigt: eigener Schutz nötig
Stellt Ihre Firma in Deutschland jemanden für höchstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr ein und ist die Arbeit nicht seine Lebensgrundlage, ist das sozialversicherungsfrei. Dann besteht keine Pflichtversicherung, und Sie geben bei der Anmeldung an, wie der Mitarbeiter versichert ist ( TK). Wer regelmäßig wiederkommt oder sonst keinen Job hat, arbeitet meist berufsmäßig – dann gilt die normale Versicherungspflicht ( TK).
Gruppentarife für Saisonkräfte finden Sie in unserem Vergleich der Erntehelfer-Krankenversicherung; prüfen Sie dort, ob der Tarif für Ihre Branche gilt.
Haftung: Welche Versicherungen Ihre Firma braucht
Neben der Krankenversicherung Ihrer Leute zählt der Schutz Ihrer Firma. Auf deutschen Baustellen sind diese Punkte wichtig:
Betriebshaftpflicht
Zahlt, wenn Ihre Leute beim Kunden etwas beschädigen oder jemand verletzt wird. Prüfen Sie bei einer Firma aus dem Ausland, ob der Vertrag Arbeiten in Deutschland einschließt. Auftraggeber verlangen oft eine Deckungsbestätigung. Mehr: Betriebshaftpflicht für Handwerker.
Haftung als Auftraggeber
Wer im Bau einen Nachunternehmer beauftragt, haftet ab 275.000 € Gesamtwert des Bauwerks für dessen Sozialversicherungsbeiträge wie ein Bürge – auch für Beiträge an ausländische Träger ( § 28e Abs. 3a SGB IV). Für den Mindestlohn der Beschäftigten eines Nachunternehmers haften Auftraggeber ebenfalls ( § 13 MiLoG).
Unfallversicherung
Angestellte in Deutschland sind über die Berufsgenossenschaft gesetzlich unfallversichert, auch bei kurzfristiger Beschäftigung ( TK). Entsandte bleiben mit A1 im Heimatsystem. Eine private Unfallversicherung ergänzt das für die Freizeit.
Werkzeug, Maschinen, Fahrzeuge
Werkzeug und Material sichern Sie über eine Inhaltsversicherung oder Elektronikversicherung ab, Transporter über die Kfz-Versicherung für Gewerbe.
Streit mit Auftraggebern
Bei offenen Rechnungen oder Streit um Mängel hilft ein Gewerberechtsschutz. Ob Vertragsstreitigkeiten mitversichert sind, steht in den Bedingungen.
Kurzfassung für Ihre Mitarbeiter: Litauisch
Diese Kurzfassung können Sie Ihren Mitarbeitern zeigen. Maßgeblich ist der ausführliche deutsche Text.
Trumpai lietuviškai
- Jei darbuotoją įdarbina įmonė Vokietijoje, jis privalomai draudžiamas Vokietijos valstybinėje ligonių kasoje (gesetzliche Krankenkasse). Kasą darbuotojas renkasi pats, darbdavys jį užregistruoja.
- Jei darbuotoją komandiruoja Lietuvos įmonė, jis lieka apdraustas Lietuvoje. Reikia A1 pažymos iš „Sodros“ ir Europos sveikatos draudimo kortelės; ilgesnei komandiruotei – S1 formos.
- Kortelė apima tik būtiną gydymą, bet ne pervežimą namo. Verta turėti papildomą privatų draudimą.
- Trumpalaikis darbas (iki 3 mėnesių arba 70 darbo dienų per metus, ne kaip pagrindinis pragyvenimo šaltinis) atleistas nuo įmokų – tada reikia savo sveikatos draudimo.
- Statybose komandiruotus darbuotojus prieš darbo pradžią reikia užregistruoti Vokietijos muitinėje (Zoll) ir SOKA-BAU.
- Įmonei reikia civilinės atsakomybės draudimo (Betriebshaftpflicht), galiojančio Vokietijoje.
Quellen
- Ihr Europa: Entsendung von Arbeitnehmern – Fragen und Antworten
- Valstybinė ligonių kasa: Versorgung litauischer Versicherter bei Arbeit im Ausland
- gov.pl: Drittstaatsangehörige – Verordnung (EU) 1231/2010
- Deutsche Botschaft Riga: Merkblatt Vander-Elst-Visum (Stand August 2024)
- § 16 MiLoG – Meldepflicht ausländischer Arbeitgeber
- SOKA-BAU: Kurzinfo für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland
- § 2a SchwarzArbG – Mitführungspflicht von Ausweispapieren
- TK: Kurzfristige Beschäftigungen – Angabe des Krankenversichertenstatus (Stand 23.03.2026)
- TK: Saisonarbeit – die wichtigsten SV-Regelungen (Stand 15.06.2026)
- § 28e SGB IV – Haftung im Baugewerbe (Abs. 3a–3f)
- § 13 MiLoG – Haftung des Auftraggebers (verweist auf § 14 AEntG)
Stand der Recherche: 2. November 2026. Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich entscheiden die Krankenkasse (Einzugsstelle), die Deutsche Rentenversicherung bzw. die zuständige Stelle im Heimatland.
Länder und Branchen im Überblick
Häufige Fragen: Mitarbeiter aus Litauen
Wer stellt in Litauen die A1 aus?
Die litauische Sozialversicherung Sodra, auf Antrag der Firma vor der Entsendung.
Reicht die EHIC für litauische Bauarbeiter in Deutschland?
Für medizinisch notwendige Behandlungen ja. Rücktransport nach Litauen zahlt sie nicht; eine private Zusatzversicherung schließt diese Lücke. Bei längerer Entsendung ist das S1 sinnvoll.
Kann eine litauische Firma Belarussen nach Deutschland schicken?
Ja, wenn sie rechtmäßig in Litauen leben und dort angestellt sind. Sie bleiben mit A1 in Litauen versichert und brauchen für Deutschland in der Regel ein Vander-Elst-Visum.
Was muss eine litauische Baufirma in Deutschland melden?
Vor Beginn jedes Auftrags die Anmeldung bei der Zollverwaltung und vor Beginn der Bauarbeiten die Anmeldung bei SOKA-BAU.
Sind litauische Mitarbeiter bei Anstellung in Deutschland gesetzlich versichert?
Ja. Wer bei einer Firma in Deutschland angestellt ist, ist bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert.
Haftung absichern, bevor der Auftrag startet
Ihre Leute sind richtig versichert? Dann prüfen Sie Ihre Betriebshaftpflicht für Arbeiten in Deutschland.
Ihre Beschäftigten bekommen kostenlose Hilfe zu Arbeitsrecht und Sozialversicherung in ihrer Sprache bei Faire Mobilität. Allgemeine Fragen zur Krankenversicherung erklärt auch die Verbraucherzentrale.