Mitarbeiter aus Polen in Deutschland: Krankenversicherung, A1 und EKUZ
Viele polnische Firmen schicken Teams auf deutsche Baustellen, andere Polen sind direkt bei Firmen in Deutschland angestellt. Ob die polnische Versicherung beim NFZ weiterläuft oder eine deutsche Krankenkasse zuständig ist, hängt davon ab, wer sie anstellt.
- Polnische Firma entsendet: Versicherung in Polen mit A1 vom ZUS
- Bis 12 Monate: EKUZ, ab 12 Monaten: Formular S1
- Angestellt in Deutschland: gesetzliche Krankenkasse
- Bau: Anmeldung beim Zoll und bei SOKA-BAU
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Wie Mitarbeiter aus Polen versichert sind
| Fall | Krankenversicherung | Was Sie brauchen |
|---|---|---|
| Angestellt bei einer Firma in Deutschland | ● gesetzliche Krankenkasse – Pflicht | Anmeldung bei der Kasse; im Bau Sofortmeldung |
| Entsandt von einer Firma aus Polen (bis 24 Monate) | ● NFZ in Polen | A1 vom ZUS, EKUZ; ab 12 Monaten S1 |
| Kurzfristig beschäftigt (bis 3 Monate oder 70 Arbeitstage, nicht berufsmäßig) | ▲ keine Pflichtversicherung | eigener Schutz, oft privat; Art des Schutzes bei der Anmeldung angeben |
| Ukrainer oder Belarusse, angestellt bei einer polnischen Firma und entsandt | ● NFZ in Polen, wenn rechtmäßig in Polen wohnhaft | A1, EKUZ und Visum für die Arbeit in Deutschland |
A1 vom ZUS, EKUZ und S1 vom NFZ
- A1
- Die Firma beantragt die A1 beim ZUS; seit April 2022 wird sie nur elektronisch ausgestellt ( NFZ). Damit bleiben die Mitarbeiter bis zu 24 Monate in Polen sozialversichert ( Ihr Europa).
- EKUZ
- Die Europäische Krankenversicherungskarte gilt für den Zeitraum der A1 und deckt notwendige, ungeplante Behandlungen in Deutschland. Rücktransport nach Polen zahlt sie nicht.
- S1
- Bei Entsendungen ab 12 Monaten gibt es beim NFZ-Regionalbüro das Formular S1 ( NFZ). Damit meldet sich der Mitarbeiter bei einer deutschen Krankenkasse an und wird wie ein Kassenpatient versorgt.
- A1 vor der Abreise bei der Sozialversicherung im Heimatland beantragen und eine Kopie mitgeben.
- Anmeldung beim Zoll: im Bau vor Beginn jedes Auftrags schriftlich auf Deutsch ( § 16 MiLoG).
- SOKA-BAU: vor Beginn der Bauarbeiten anmelden, monatlich melden und Urlaubskassenbeiträge zahlen ( SOKA-BAU).
- Ausweis auf der Baustelle mitführen ( § 2a SchwarzArbG).
Ukrainer und Belarussen, die rechtmäßig in Polen leben und bei einer polnischen Firma angestellt sind, fallen ebenfalls unter die EU-Regeln ( gov.pl).
Kurzfristig beschäftigt: eigener Schutz nötig
Stellt Ihre Firma in Deutschland jemanden für höchstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr ein und ist die Arbeit nicht seine Lebensgrundlage, ist das sozialversicherungsfrei. Dann besteht keine Pflichtversicherung, und Sie geben bei der Anmeldung an, wie der Mitarbeiter versichert ist ( TK). Wer regelmäßig wiederkommt oder sonst keinen Job hat, arbeitet meist berufsmäßig – dann gilt die normale Versicherungspflicht ( TK).
Gruppentarife für Saisonkräfte finden Sie in unserem Vergleich der Erntehelfer-Krankenversicherung; prüfen Sie dort, ob der Tarif für Ihre Branche gilt.
Haftung: Welche Versicherungen Ihre Firma braucht
Neben der Krankenversicherung Ihrer Leute zählt der Schutz Ihrer Firma. Auf deutschen Baustellen sind diese Punkte wichtig:
Betriebshaftpflicht
Zahlt, wenn Ihre Leute beim Kunden etwas beschädigen oder jemand verletzt wird. Prüfen Sie bei einer Firma aus dem Ausland, ob der Vertrag Arbeiten in Deutschland einschließt. Auftraggeber verlangen oft eine Deckungsbestätigung. Mehr: Betriebshaftpflicht für Handwerker.
Haftung als Auftraggeber
Wer im Bau einen Nachunternehmer beauftragt, haftet ab 275.000 € Gesamtwert des Bauwerks für dessen Sozialversicherungsbeiträge wie ein Bürge – auch für Beiträge an ausländische Träger ( § 28e Abs. 3a SGB IV). Für den Mindestlohn der Beschäftigten eines Nachunternehmers haften Auftraggeber ebenfalls ( § 13 MiLoG).
Unfallversicherung
Angestellte in Deutschland sind über die Berufsgenossenschaft gesetzlich unfallversichert, auch bei kurzfristiger Beschäftigung ( TK). Entsandte bleiben mit A1 im Heimatsystem. Eine private Unfallversicherung ergänzt das für die Freizeit.
Werkzeug, Maschinen, Fahrzeuge
Werkzeug und Material sichern Sie über eine Inhaltsversicherung oder Elektronikversicherung ab, Transporter über die Kfz-Versicherung für Gewerbe.
Streit mit Auftraggebern
Bei offenen Rechnungen oder Streit um Mängel hilft ein Gewerberechtsschutz. Ob Vertragsstreitigkeiten mitversichert sind, steht in den Bedingungen.
Kurzfassung für Ihre Mitarbeiter: Polnisch
Diese Kurzfassung können Sie Ihren Mitarbeitern zeigen. Maßgeblich ist der ausführliche deutsche Text.
W skrócie po polsku
- Pracownik zatrudniony przez firmę w Niemczech jest obowiązkowo ubezpieczony w niemieckiej kasie chorych (gesetzliche Krankenkasse). Sam wybiera kasę, a pracodawca go zgłasza.
- Pracownik delegowany przez polską firmę pozostaje ubezpieczony w NFZ. Potrzebne są: zaświadczenie A1 z ZUS i karta EKUZ, a przy delegowaniu na co najmniej 12 miesięcy – formularz S1.
- EKUZ obejmuje tylko leczenie niezbędne, nie obejmuje transportu do Polski. Warto mieć dodatkowe prywatne ubezpieczenie.
- Praca krótkoterminowa (do 3 miesięcy lub 70 dni roboczych w roku, nie jako główne źródło utrzymania) jest zwolniona ze składek – wtedy potrzebne jest własne ubezpieczenie zdrowotne.
- W budownictwie firma zgłasza delegowanych pracowników w niemieckim urzędzie celnym (Zoll) i w SOKA-BAU przed rozpoczęciem pracy.
- Firma powinna mieć ubezpieczenie OC (Betriebshaftpflicht), które obejmuje prace w Niemczech.
Quellen
- NFZ: Arbeit in EU-/EFTA-Staaten (A1, EKUZ, S1)
- Ihr Europa: Entsendung von Arbeitnehmern – Fragen und Antworten
- gov.pl: Drittstaatsangehörige – Verordnung (EU) 1231/2010
- § 16 MiLoG – Meldepflicht ausländischer Arbeitgeber
- SOKA-BAU: Kurzinfo für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland
- § 2a SchwarzArbG – Mitführungspflicht von Ausweispapieren
- TK: Kurzfristige Beschäftigungen – Angabe des Krankenversichertenstatus (Stand 23.03.2026)
- TK: Saisonarbeit – die wichtigsten SV-Regelungen (Stand 15.06.2026)
- § 28e SGB IV – Haftung im Baugewerbe (Abs. 3a–3f)
- § 13 MiLoG – Haftung des Auftraggebers (verweist auf § 14 AEntG)
Stand der Recherche: 2. November 2026. Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich entscheiden die Krankenkasse (Einzugsstelle), die Deutsche Rentenversicherung bzw. die zuständige Stelle im Heimatland.
Länder und Branchen im Überblick
Häufige Fragen: Mitarbeiter aus Polen
Sind polnische Bauarbeiter in Deutschland krankenversichert?
Ja, aber unterschiedlich: Entsandte einer polnischen Firma bleiben beim NFZ versichert und nutzen die EKUZ. Wer bei einer Firma in Deutschland angestellt ist, ist bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert.
Wer stellt die A1 für polnische Arbeitnehmer aus?
Der ZUS, auf Antrag der Firma. Die A1 wird seit 2022 nur elektronisch ausgestellt.
Brauchen polnische Mitarbeiter eine deutsche Krankenkasse?
Nur wenn sie in Deutschland angestellt sind oder bei langer Entsendung ihr Formular S1 bei einer deutschen Kasse anmelden. Mit A1 und EKUZ ist keine deutsche Mitgliedschaft nötig.
Wann braucht man das Formular S1?
Bei Entsendungen ab 12 Monaten gibt der NFZ das S1 aus. Damit bekommt der Mitarbeiter in Deutschland die volle Versorgung über eine Krankenkasse.
Muss eine polnische Firma ihre Leute in Deutschland anmelden?
Im Bau ja: vor Beginn jedes Auftrags schriftlich bei der Zollverwaltung und bei SOKA-BAU. Die Sozialversicherung bleibt mit A1 in Polen.
Gilt die polnische Betriebshaftpflicht in Deutschland?
Nur wenn der Vertrag Arbeiten in Deutschland einschließt. Lassen Sie sich das bestätigen; deutsche Auftraggeber verlangen oft einen Nachweis.
Haftung absichern, bevor der Auftrag startet
Ihre Leute sind richtig versichert? Dann prüfen Sie Ihre Betriebshaftpflicht für Arbeiten in Deutschland.
Ihre Beschäftigten bekommen kostenlose Hilfe zu Arbeitsrecht und Sozialversicherung in ihrer Sprache bei Faire Mobilität. Allgemeine Fragen zur Krankenversicherung erklärt auch die Verbraucherzentrale.