Trockenbau mit ausländischen Mitarbeitern: Krankenversicherung, Pflichten und Haftung
Im Trockenbau arbeiten viele Kolonnen aus Polen, der Ukraine, Belarus und dem Baltikum. Für Ihre Firma gelten dabei die Regeln des Baugewerbes: Sofortmeldung, Ausweispflicht, SOKA-BAU und Haftung für Nachunternehmer. Hier sehen Sie, was für die Krankenversicherung gilt und wie Sie Haftungsrisiken absichern.
- Trockenbau ist Baugewerbe: Sofortmeldung und Ausweispflicht
- SOKA-BAU: Trocken- und Montagebau ist im Tarifvertrag genannt
- Haftung: für Beiträge und Mindestlohn der Nachunternehmer
- Betriebshaftpflicht: Leitungs- und Bearbeitungsschäden prüfen
123tarifvergleich.de – Eigenständiges Vergleichsportal seit 2008
Wie Ihre Trockenbauer krankenversichert sind
- Angestellt bei Ihrer Firma in Deutschland: gesetzliche Krankenkasse, Anmeldung, im Bau zusätzlich Sofortmeldung ( § 28a Abs. 4 SGB IV).
- Kurzfristig beschäftigt: sozialversicherungsfrei bis 3 Monate oder 70 Arbeitstage, wenn nicht berufsmäßig – eigener Schutz nötig, oft privat.
- Entsandt von einer Firma aus Polen, Lettland oder Litauen: Versicherung im Heimatland mit A1 und EHIC, bei längerer Entsendung S1.
- Entsandt von einer Firma aus der Ukraine oder Belarus: keine deutsche Sozialversicherung – private Krankenversicherung für die ganze Zeit.
Ausführlich nach Herkunftsland: Polen, Ukraine, Belarus, Lettland, Litauen – und alle Fälle im Leitfaden für Arbeitgeber.
Pflichten für Trockenbaufirmen mit ausländischen Mitarbeitern
- Sofortmeldung
- Im Baugewerbe meldet der Arbeitgeber jeden neuen Beschäftigten spätestens bei Arbeitsbeginn an die Datenstelle der Rentenversicherung ( § 28a Abs. 4 SGB IV).
- Ausweis
- Beschäftigte im Baugewerbe müssen Pass oder Ausweis mitführen und bei Kontrollen vorlegen ( § 2a SchwarzArbG).
- SOKA-BAU
- Der Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren nennt „Trocken- und Montagebauarbeiten (z. B. Wand- und Deckeneinbau …)“; maßgeblich ist, ob diese Arbeiten im Betrieb überwiegen ( BAG, 10 AZR 190/10). Auch Firmen aus dem Ausland melden sich vor Baubeginn bei SOKA-BAU an ( SOKA-BAU).
- Anmeldung beim Zoll
- Firmen mit Sitz im Ausland melden ihre Leute vor Beginn jedes Auftrags schriftlich bei der Zollverwaltung an ( § 16 MiLoG).
- Berufsgenossenschaft
- Bei typischem Gipskarton-Trockenbau ist meist die BG BAU zuständig; entscheidend ist der Materialschwerpunkt, Metall fällt unter die BG Holz und Metall ( Zuständigkeitsvereinbarung).
Haftung im Trockenbau: Betriebshaftpflicht und Nachunternehmer
Im Trockenbau entstehen typische Schäden beim Kunden: angebohrte Wasser- oder Stromleitungen, beschädigte Böden und Fenster, verlorene Schlüssel zur Baustelle. Achten Sie in der Betriebshaftpflicht auf diese Punkte:
- Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden: Schäden an der Sache, an der Ihre Leute gerade arbeiten.
- Leitungsschäden: angebohrte Wasser-, Gas- und Stromleitungen und Folgeschäden.
- Schlüsselverlust und Mietsachschäden in Räumen des Auftraggebers.
- Nachunternehmer: Sind Subunternehmer mitversichert, oder brauchen sie eigene Policen?
- Geltungsbereich: Für Firmen aus dem Ausland muss der Vertrag Arbeiten in Deutschland einschließen.
Als Auftraggeber haften Sie ab 275.000 € Gesamtwert des Bauwerks für die Sozialversicherungsbeiträge Ihrer Nachunternehmer wie ein Bürge; eine Präqualifikation oder lückenlose Unbedenklichkeitsbescheinigungen schließen das aus ( § 28e Abs. 3a–3f SGB IV). Für den Mindestlohn der Beschäftigten Ihrer Nachunternehmer haften Sie ebenfalls ( § 13 MiLoG).
Weitere Versicherungen für Ihre Trockenbaufirma
Betriebshaftpflicht
Zahlt, wenn Ihre Leute beim Kunden etwas beschädigen oder jemand verletzt wird. Prüfen Sie bei einer Firma aus dem Ausland, ob der Vertrag Arbeiten in Deutschland einschließt. Auftraggeber verlangen oft eine Deckungsbestätigung. Mehr: Betriebshaftpflicht für Handwerker.
Haftung als Auftraggeber
Wer im Bau einen Nachunternehmer beauftragt, haftet ab 275.000 € Gesamtwert des Bauwerks für dessen Sozialversicherungsbeiträge wie ein Bürge – auch für Beiträge an ausländische Träger ( § 28e Abs. 3a SGB IV). Für den Mindestlohn der Beschäftigten eines Nachunternehmers haften Auftraggeber ebenfalls ( § 13 MiLoG).
Unfallversicherung
Angestellte in Deutschland sind über die Berufsgenossenschaft gesetzlich unfallversichert, auch bei kurzfristiger Beschäftigung ( TK). Entsandte bleiben mit A1 im Heimatsystem. Eine private Unfallversicherung ergänzt das für die Freizeit.
Werkzeug, Maschinen, Fahrzeuge
Werkzeug und Material sichern Sie über eine Inhaltsversicherung oder Elektronikversicherung ab, Transporter über die Kfz-Versicherung für Gewerbe.
Streit mit Auftraggebern
Bei offenen Rechnungen oder Streit um Mängel hilft ein Gewerberechtsschutz. Ob Vertragsstreitigkeiten mitversichert sind, steht in den Bedingungen.
Quellen
- § 28a SGB IV – Meldepflicht, Abs. 4 Sofortmeldung
- § 2a SchwarzArbG – Mitführungspflicht von Ausweispapieren
- BAG, 10 AZR 190/10 – Trocken- und Montagebauarbeiten im VTV
- SOKA-BAU: Kurzinfo für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland
- § 16 MiLoG – Meldepflicht ausländischer Arbeitgeber
- BG BAU / BG Holz und Metall: Zuständigkeitsvereinbarung
- § 28e SGB IV – Haftung im Baugewerbe (Abs. 3a–3f)
- § 13 MiLoG – Haftung des Auftraggebers (verweist auf § 14 AEntG)
- TK: Kurzfristige Beschäftigungen – Angabe des Krankenversichertenstatus (Stand 23.03.2026)
- TK: Saisonarbeit – die wichtigsten SV-Regelungen (Stand 15.06.2026)
- Ihr Europa: Entsendung von Arbeitnehmern – Fragen und Antworten
Stand der Recherche: 2. November 2026. Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich entscheiden die Krankenkasse (Einzugsstelle), die Deutsche Rentenversicherung bzw. die zuständige Stelle im Heimatland.
Länder und Branchen im Überblick
Häufige Fragen: Trockenbau mit ausländischen Mitarbeitern
Gehört Trockenbau zum Baugewerbe?
Ja, für Sofortmeldung und Ausweispflicht gilt Trockenbau als Baugewerbe. Im Tarifvertrag zu SOKA-BAU sind Trocken- und Montagebauarbeiten ausdrücklich genannt; entscheidend ist, ob sie im Betrieb überwiegen.
Müssen polnische Trockenbauer bei einer deutschen Krankenkasse sein?
Nur wenn Ihre Firma in Deutschland sie anstellt. Werden sie von einer polnischen Firma mit A1 entsandt, bleiben sie in Polen versichert.
Muss eine ausländische Trockenbaufirma zu SOKA-BAU?
Wenn sie Bauleistungen wie Trocken- und Montagebau erbringt und Leute nach Deutschland entsendet: ja, Anmeldung vor Baubeginn und Beiträge zur Urlaubskasse.
Welche Schäden deckt die Betriebshaftpflicht im Trockenbau?
Personen- und Sachschäden beim Kunden. Prüfen Sie, ob Bearbeitungsschäden, Leitungsschäden, Schlüsselverlust und Mietsachschäden eingeschlossen sind.
Hafte ich für die Sozialbeiträge meines Subunternehmers?
Im Baugewerbe ab 275.000 € Gesamtwert des Bauwerks ja, wie ein Bürge. Eine Präqualifikation oder lückenlose Unbedenklichkeitsbescheinigungen schließen die Haftung aus.
Ihre Trockenbaufirma richtig absichern
Prüfen Sie, ob Ihre Betriebshaftpflicht Leitungs- und Bearbeitungsschäden auf deutschen Baustellen abdeckt.
Ihre Beschäftigten bekommen kostenlose Hilfe zu Arbeitsrecht und Sozialversicherung in ihrer Sprache bei Faire Mobilität. Allgemeine Fragen zur Krankenversicherung erklärt auch die Verbraucherzentrale.