Mitarbeiter aus Lettland in Deutschland: Krankenversicherung, A1 und S1
Lettische Firmen entsenden Teams für Bau- und Montageaufträge nach Deutschland, oft auch mit Mitarbeitern aus der Ukraine oder Belarus. Hier sehen Sie, wann die lettische Versicherung weiterläuft und wann eine deutsche Krankenkasse zuständig ist.
- Lettische Firma entsendet: A1 von der VSAA
- Behandlung: EVAK (EHIC), bei längerer Entsendung S1 vom NVD
- Angestellt in Deutschland: gesetzliche Krankenkasse
- Drittstaatsangehörige: Vander-Elst-Visum über die Botschaft Riga
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Wie Mitarbeiter aus Lettland versichert sind
| Fall | Krankenversicherung | Was Sie brauchen |
|---|---|---|
| Angestellt bei einer Firma in Deutschland | ● gesetzliche Krankenkasse – Pflicht | Anmeldung bei der Kasse; im Bau Sofortmeldung |
| Entsandt von einer Firma aus Lettland (bis 24 Monate) | ● Versicherung in Lettland | A1 von der VSAA, EVAK, bei Bedarf S1 vom NVD |
| Kurzfristig beschäftigt (bis 3 Monate oder 70 Arbeitstage, nicht berufsmäßig) | ▲ keine Pflichtversicherung | eigener Schutz, oft privat; Art des Schutzes bei der Anmeldung angeben |
| Ukrainer oder Belarusse mit lettischem Aufenthaltstitel, entsandt | ● Versicherung in Lettland | A1, EVAK und Vander-Elst-Visum |
A1 von der VSAA, EVAK und S1 vom NVD
- A1
- Die lettische Sozialversicherungsagentur VSAA stellt die A1 aus ( VSAA). Mit A1 bleiben Mitarbeiter bis zu 24 Monate in Lettland sozialversichert ( Ihr Europa).
- EVAK (EHIC)
- Die Europäische Krankenversicherungskarte gilt für medizinisch notwendige Behandlung in Deutschland, nicht für Rücktransport.
- S1
- Der Nationale Gesundheitsdienst NVD stellt das S1 für Entsandte aus; nötig sind ein Antrag und die A1. Das S1 wird bei einer Krankenkasse in Deutschland registriert, die Versicherung bleibt in Lettland ( NVD).
- A1 vor der Abreise bei der Sozialversicherung im Heimatland beantragen und eine Kopie mitgeben.
- Anmeldung beim Zoll: im Bau vor Beginn jedes Auftrags schriftlich auf Deutsch ( § 16 MiLoG).
- SOKA-BAU: vor Beginn der Bauarbeiten anmelden, monatlich melden und Urlaubskassenbeiträge zahlen ( SOKA-BAU).
- Ausweis auf der Baustelle mitführen ( § 2a SchwarzArbG).
Ukrainer und Belarussen bei einer lettischen Firma
Drittstaatsangehörige mit lettischem Aufenthaltstitel, die eine lettische Firma für einen befristeten Auftrag nach Deutschland entsendet, beantragen bei der Deutschen Botschaft Riga ein Vander-Elst-Visum ( Merkblatt, Stand August 2024).
- Unterlagen u. a.: Pass, lettische Aufenthaltserlaubnis, Nachweis des Wohnsitzes in Lettland, A1, Werkvertrag mit dem deutschen Auftraggeber.
- Krankenversicherung: EVAK, gültig für die ganze Entsendung.
- Ausnahme: Langfristig Aufenthaltsberechtigte brauchen bei Einsätzen bis 3 Monate innerhalb von 12 Monaten kein Visum.
- Gebühr laut Merkblatt 75 €, Bearbeitung etwa ein bis zwei Wochen.
Kurzfristig beschäftigt: eigener Schutz nötig
Stellt Ihre Firma in Deutschland jemanden für höchstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr ein und ist die Arbeit nicht seine Lebensgrundlage, ist das sozialversicherungsfrei. Dann besteht keine Pflichtversicherung, und Sie geben bei der Anmeldung an, wie der Mitarbeiter versichert ist ( TK). Wer regelmäßig wiederkommt oder sonst keinen Job hat, arbeitet meist berufsmäßig – dann gilt die normale Versicherungspflicht ( TK).
Gruppentarife für Saisonkräfte finden Sie in unserem Vergleich der Erntehelfer-Krankenversicherung; prüfen Sie dort, ob der Tarif für Ihre Branche gilt.
Haftung: Welche Versicherungen Ihre Firma braucht
Neben der Krankenversicherung Ihrer Leute zählt der Schutz Ihrer Firma. Auf deutschen Baustellen sind diese Punkte wichtig:
Betriebshaftpflicht
Zahlt, wenn Ihre Leute beim Kunden etwas beschädigen oder jemand verletzt wird. Prüfen Sie bei einer Firma aus dem Ausland, ob der Vertrag Arbeiten in Deutschland einschließt. Auftraggeber verlangen oft eine Deckungsbestätigung. Mehr: Betriebshaftpflicht für Handwerker.
Haftung als Auftraggeber
Wer im Bau einen Nachunternehmer beauftragt, haftet ab 275.000 € Gesamtwert des Bauwerks für dessen Sozialversicherungsbeiträge wie ein Bürge – auch für Beiträge an ausländische Träger ( § 28e Abs. 3a SGB IV). Für den Mindestlohn der Beschäftigten eines Nachunternehmers haften Auftraggeber ebenfalls ( § 13 MiLoG).
Unfallversicherung
Angestellte in Deutschland sind über die Berufsgenossenschaft gesetzlich unfallversichert, auch bei kurzfristiger Beschäftigung ( TK). Entsandte bleiben mit A1 im Heimatsystem. Eine private Unfallversicherung ergänzt das für die Freizeit.
Werkzeug, Maschinen, Fahrzeuge
Werkzeug und Material sichern Sie über eine Inhaltsversicherung oder Elektronikversicherung ab, Transporter über die Kfz-Versicherung für Gewerbe.
Streit mit Auftraggebern
Bei offenen Rechnungen oder Streit um Mängel hilft ein Gewerberechtsschutz. Ob Vertragsstreitigkeiten mitversichert sind, steht in den Bedingungen.
Kurzfassung für Ihre Mitarbeiter: Lettisch
Diese Kurzfassung können Sie Ihren Mitarbeitern zeigen. Maßgeblich ist der ausführliche deutsche Text.
Īsumā latviski
- Ja darbinieku nodarbina uzņēmums Vācijā, viņš ir obligāti apdrošināts Vācijas valsts slimokasē (gesetzliche Krankenkasse). Slimokasi darbinieks izvēlas pats, darba devējs viņu reģistrē.
- Ja darbinieku norīko Latvijas uzņēmums, viņš paliek apdrošināts Latvijā. Vajadzīga A1 apliecība no VSAA un Eiropas veselības apdrošināšanas karte (EVAK); S1 veidlapu izsniedz NVD.
- EVAK sedz tikai medicīniski nepieciešamo ārstēšanu, bet ne transportu uz mājām. Ieteicama papildu privātā apdrošināšana.
- Trešo valstu pilsoņiem ar Latvijas uzturēšanās atļauju Vācijas vēstniecībā Rīgā jāpieprasa Vander-Elst vīza.
- Īslaicīgs darbs (līdz 3 mēnešiem vai 70 darba dienām gadā, ne kā galvenais iztikas avots) ir atbrīvots no iemaksām – tad vajadzīga sava veselības apdrošināšana.
- Būvniecībā norīkotie darbinieki pirms darba sākuma jāpiesaka Vācijas muitā (Zoll) un SOKA-BAU. Uzņēmumam vajadzīga civiltiesiskās atbildības apdrošināšana (Betriebshaftpflicht), kas darbojas Vācijā.
Quellen
- VSAA Lettland: A1-Bescheinigung
- NVD Lettland: Formular S1 für entsandte Arbeitnehmer
- Ihr Europa: Entsendung von Arbeitnehmern – Fragen und Antworten
- Deutsche Botschaft Riga: Merkblatt Vander-Elst-Visum (Stand August 2024)
- gov.pl: Drittstaatsangehörige – Verordnung (EU) 1231/2010
- § 16 MiLoG – Meldepflicht ausländischer Arbeitgeber
- SOKA-BAU: Kurzinfo für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland
- § 2a SchwarzArbG – Mitführungspflicht von Ausweispapieren
- TK: Kurzfristige Beschäftigungen – Angabe des Krankenversichertenstatus (Stand 23.03.2026)
- TK: Saisonarbeit – die wichtigsten SV-Regelungen (Stand 15.06.2026)
- § 28e SGB IV – Haftung im Baugewerbe (Abs. 3a–3f)
- § 13 MiLoG – Haftung des Auftraggebers (verweist auf § 14 AEntG)
Stand der Recherche: 2. November 2026. Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich entscheiden die Krankenkasse (Einzugsstelle), die Deutsche Rentenversicherung bzw. die zuständige Stelle im Heimatland.
Länder und Branchen im Überblick
Häufige Fragen: Mitarbeiter aus Lettland
Wer stellt in Lettland die A1 aus?
Die staatliche Sozialversicherungsagentur VSAA. Mit A1 bleiben entsandte Mitarbeiter bis zu 24 Monate in Lettland versichert.
Wofür brauchen lettische Mitarbeiter das Formular S1?
Mit dem S1 vom NVD melden sie sich bei einer deutschen Krankenkasse an und werden dort versorgt; die Kosten trägt Lettland.
Darf eine lettische Firma Ukrainer nach Deutschland entsenden?
Ja, wenn sie rechtmäßig in Lettland leben und dort angestellt sind. Sie brauchen ein Vander-Elst-Visum der Botschaft Riga, unter anderem mit A1 und EVAK.
Sind lettische Mitarbeiter bei Anstellung in Deutschland gesetzlich versichert?
Ja. Wer bei einer Firma in Deutschland angestellt ist, ist bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert.
Was muss eine lettische Baufirma in Deutschland melden?
Vor Beginn jedes Auftrags die Anmeldung bei der Zollverwaltung und vor Beginn der Bauarbeiten die Anmeldung bei SOKA-BAU.
Haftung absichern, bevor der Auftrag startet
Ihre Leute sind richtig versichert? Dann prüfen Sie Ihre Betriebshaftpflicht für Arbeiten in Deutschland.
Ihre Beschäftigten bekommen kostenlose Hilfe zu Arbeitsrecht und Sozialversicherung in ihrer Sprache bei Faire Mobilität. Allgemeine Fragen zur Krankenversicherung erklärt auch die Verbraucherzentrale.